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Tagesordnung - 20. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 20. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Datum: Do, 19.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:39 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2     Bericht der Wirtschaftsförderung      
Ö 3     Erwerb Grundstück Dieburger Straße 31 -T.V.-      
Ö 4     Neufassung des Antrags der Fraktion FWR: Verkehrsentlastung Urberach  
FWR/0016_6/18  
Ö 5     Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Verkehrsentlastung Urberach (ohne 1+2)  
CAL/0016_5/18  
Ö 5.1     Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Verkehrsentlastung Urberach  
SPD/0016_4/18  
Ö 6     Antrag der Fraktion FWR und der FDP-Fraktion: Gymnasium in Rödermark (geänderte Fassung)  
FWR/0043_1/18  
Ö 7     Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen  
Enthält Anlagen
VO/0073/18  
Ö 8     Erlass einer "Rathausplatz-Markt-Satzung der Stadt Rödermark" und "Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Standplätzen auf dem Rathausplatz-Markt"  
Enthält Anlagen
VO/0076/18  
Ö 9     Bodenbevorratung - Gewerbegebiet "Nördlich der Kapellenstraße" Abschluss der Anlage 3 zum Grundsatzvertrag mit der Hessischen Landgesellschaft mbH  
Enthält Anlagen
VO/0077/18  
Ö 10     Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebes "Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark"  
VO/0027/18  
Ö 11     Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Möglichkeiten zur Ansiedlung von Supermärkten mit Vollsortiment im Stadtteil Ober-Roden  
CAL/0080/18  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird ermächtigt, bei Gesprächen und Verhandlungen zum Zwecke der Ansiedlung von Supermärkten mit Vollsortiment im Stadtteil Ober-Roden (EDEKA, REWE, TEGUT etc.) folgende Areale, Bereiche und Standorte in Betracht zu ziehen:

 

  • Zentrale Versorgungsbereiche gem. dem Einzelhandelskonzept der Stadt Rödermark
  • Areale im Außenbereich insbesondere als Arrondierung an die bestehende Bebauung
  • Areale, die zur Zeit in Planung sind und für die Aufstellungsbeschlüsse und vorbereitende Beschlüsse zur Bauleitplanung gefasst wurden
  • Innenbereichsareale, auch wenn sie im Einzelhandelskonzept nicht als zentrale Versorgungsbereiche definiert sind

 

Vorrangig ist eine Ansiedlung in den zentralen Versorgungsbereichen gem. Einzelhandelskonzept durchzuführen.

 

Bei sonstigen vorgeschlagenen Standorten ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicher zu stellen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Bauleitverfahren oder andere Planverfahren (Abweichungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan) durchgeführt werden müssten, um eine Ansiedlung zu ermöglichen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 

   
    18.04.2018 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 8 - zur Kenntnis genommen
   

Nach Erläuterungen zum ursprünglichen Antrag sowie zum Änderungsantrag und kurzer Diskussion erfolgt keine Abstimmung.

   
    02.05.2018 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Die Anträge unter TOP 12, TOP 12.1 und 12.2 werden gemeinsam aufgerufen.

Die Fraktionen begründen ihre Anträge. In der Folge werden Stellungnahmen aller Fraktionen zur Thematik vorgetragen.

Abschließend lässt der Stadtverordnetenvorsteher zuerst über den Änderungsantrag unter TOP 12.1, dann über Hauptantrag unter TOP 12 und abschließend über den konkurrierenden Hauptantrag unter TOP 12.2 abstimmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird ermächtigt, bei Gesprächen und Verhandlungen zum Zwecke der Ansiedlung von Supermärkten mit Vollsortiment im Stadtteil Ober-Roden (EDEKA, REWE, TEGUT etc.) folgende Areale, Bereiche und Standorte in Betracht zu ziehen:

 

  • Zentrale Versorgungsbereiche gem. dem Einzelhandelskonzept der Stadt Rödermark
  • Areale im Außenbereich insbesondere als Arrondierung an die bestehende Bebauung
  • Areale, die zur Zeit in Planung sind und für die Aufstellungsbeschlüsse und vorbereitende Beschlüsse zur Bauleitplanung gefasst wurden
  • Innenbereichsareale, auch wenn sie im Einzelhandelskonzept nicht als zentrale Versorgungsbereiche definiert sind

 

Vorrangig ist eine Ansiedlung in den zentralen Versorgungsbereichen gem. Einzelhandelskonzept durchzuführen.

 

Bei sonstigen vorgeschlagenen Standorten ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicher zu stellen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Bauleitverfahren oder andere Planverfahren (Abweichungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan) durchgehrt werden müssten, um eine Ansiedlung zu ermöglichen.

Abstimmungsergebnis:mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:CDU (14), AL/Die Grünen (9), SPD (4), FWR (4)

Ablehnung:FDP (4)

Enthaltung:/

Ö 11.1     Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Möglichkeiten zur Ansiedlung von Supermärkten mit Vollsortiment im Stadtteil Ober-Roden  
SPD/0080_1/18  
Ö 12     Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Freifläche um das Badehaus in Urberach neu gestalten  
CAL/0081/18  
Ö 13     Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 14     Mitteilungen und Anfragen