Beschlussvorschlag:
1. (Geförderter) Wohnungsbau kombiniert mit Einrichtungen zur Kinderbetreuung
Der Wohnungsbau soll angekurbelt werden. Hierfür werden städtische Liegenschaften wie ehemaliges Altenwohnheim Mühlengrund, ehemaligen Kindertagesstätten Lessingstraße und Motzenbruch grundsätzlich zur Verfügung gestellt. Hierbei sind nach Bedarf kombinierte Lösungen - Bau von Kindertagesstätten im Erdgeschoss, Wohnungen in Obergeschossen – als Planungsvarianten vorzulegen.
Der Magistrat wird beauftragt, für die genannten Areale entsprechende Konzepte
vorzulegen.
Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt ihren Beschluss vom 21.7.2015, TOP 8,
und stellt fest, dass das 20%-Quorum für Sozialen Wohnungsbau auch für
Maßnahmen gilt, bei denen die Stadt auf schon genutzten Grundstücken weitere
Bauvorhaben plant oder Dritte auf solchen Grundstücken Bauvorhaben umsetzen.
2. (Geförderter) Wohnungsbau kombiniert mit Vollsortimenter
Angestrebt wird die Ansiedlung eines weiteren hochwertigen Vollsortimentes (z.B. Tegut, REWE oder Edeka) in Ober-Roden Nord. Hierbei sind auch Kombinationen unterschiedlicher Nutzungen auf verschiedenen Ebenen in Betracht zu ziehen, z.B. bei der Umsiedlung des Rewe-Marktes in die Mainzer Straße ist eine Kombination mit
Wohnnutzung in den Obergeschossen denkbar.
Das Baugebiets-Areal „Nördlich Mainzer Straße“ soll innerhalb des beschlossenen
Flächenrahmens entwickelt werden. Wird der derzeitige Standort des REWE Marktes in der Kappellenstraße zu Gunsten eines Ersatzes in Ober-Roden Nord aufgegeben, kann die Altfläche revitalisiert und für Wohnungsbau genutzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: