Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Rödermark ist seit dem Jahr 2013 und somit bereits im fünften Jahr unter dem Schutzschirm des Landes Hessen. Bisher konnten die mit dem Land Hessen vertraglich vereinbarten Ziele, im Wesentlichen die Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses, erreicht werden.
Das Schutzschirmgesetz und die zugehörige Verordnung sehen vor, dass alle Schutzschirmkommunen zweimal jährlich über den Erfolg ihrer Konsolidierungsmaßnahmen und den voraussichtlichen Stand des ordentlichen Ergebnisses, hochgerechnet auf das Jahresende, zu berichten haben. Zum 31.08.2017 ist über das erste Halbjahr 2017 zu berichten gewesen.
Anlage 1 bildet den Zielerreichungsgrad des bisherigen Konsolidierungszeitraums ab (zum Stand 21.07.2017).
Der Zielerreichungsgrad aller von der Stadtverordnetenversammlung von 2013 bis 2017 beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen ist in Anlage 2 dargestellt.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass der Konsolidierungspfad für 2017 aus heutiger Sicht eingehalten werden kann. Das ordentliche Ergebnis von 942.929 € gemäß Schutzschirmvertrag, kann nach derzeitigem Stand eingehalten werden (687.322 €).
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Bericht zu den Konsolidierungsmaßnahmen für das ersten Halbjahr 2017 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Anlagen 1) Bericht zur Einhaltung des vertraglich vereinbarten Konsolidierungspfades 2) Defizitabbau 2013 bis 2017
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