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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Bericht der Wirtschaftsförderung |
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Ö 3 |
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Jahresabschluss 2016 |
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VO/0192/17 |
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Ö 4 |
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Entschuldungsfonds - Bericht erstes Halbjahr 2017 |
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VO/0207/17 |
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Ö 5 |
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Bebauungsplan A 34 "Südlich Heinrich-Heine-Straße"
Behandlung/ Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen |
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VO/0208/17 |
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Ö 6 |
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Bebauungsplan A 34 "Südlich Heinrich-Heine-Straße"
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch
Ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch |
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VO/0209/17 |
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Ö 7 |
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Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Wohnungsbau im Bestand |
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CAL/0137/17 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: - (Geförderter) Wohnungsbau kombiniert mit Einrichtungen zur Kinderbetreuung
Der Wohnungsbau soll angekurbelt werden. Hierfür werden städtische Liegenschaften wie ehemaliges Altenwohnheim Mühlengrund, ehemaligen Kindertagesstätten Lessingstraße und Motzenbruch grundsätzlich zur Verfügung gestellt. Hierbei sind nach Bedarf kombinierte Lösungen - Bau von Kindertagesstätten im Erdgeschoss, Wohnungen in Obergeschossen – als Planungsvarianten vorzulegen. Der Magistrat wird beauftrag, für die genannten Areale entsprechende Konzepte vorzulegen. - (Geförderter) Wohnungsbau kombiniert mit Vollsortimenter
Angestrebt wird die Ansiedlung eines weiteren hochwertigen Vollsortimentes (z.B. Tegut, REWE oder Edeka) in Ober-Roden Nord. Hierbei sind auch Kombinationen unterschiedlicher Nutzungen auf verschiedenen Ebenen in Betracht zu ziehen, z.B. bei der Umsiedlung des Rewe-Marktes in die Mainzer Straße ist eine Kombination mit Wohnnutzung in den Obergeschossen denkbar. Das Baugebiets-Areal „Nördlich Mainzer Straße“ soll innerhalb des beschlossenen Flächenrahmens entwickelt werden. Wird der derzeitige Standort des REWE Marktes in der Kappellenstraße zu Gunsten eines Ersatzes in Ober-Roden Nord aufgegeben, kann die Altfläche revitalisiert und für Wohnungsbau genutzt werden. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung
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27.06.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 13 - zurückgestellt |
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Der Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen sowie der Änderungsantrag der Fraktion der Freien Wähler Rödermark unter TOP 13.1 werden geschoben und bleiben im Geschäftsgang.
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22.08.2017 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 11 - (offen) |
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05.09.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 16 - zurückgestellt |
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Der Antrag wird zurückgestellt und in die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung verschoben.
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20.09.2017 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 4 - zur Kenntnis genommen |
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Es erfolgt keine Abstimmung.
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04.10.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 7 - zurückgezogen |
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Nach Begründungen der antragstellenden Fraktionen zum vorliegenden Hautpantrag und den Änderungsanträgen geben alle Fraktionen Stellungnahmen zur Thematik ab. In der Folge wird der Änderungsantrag der SPD-Fraktion unter TOP 7.2 zum gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion, Fraktion AL/Die Grünen und SPD-Fraktion erklärt. Der Stadtverordnetenvorsteher erklärt, dass er – wie bereits im Ältestenrat vereinbart – den Beschlussvorschlag zu Nr.1 und Nr. 2 getrennt abstimmen lässt. Zur Abstimmung wird zuerst der Änderungsantrag unter TOP 7.1 und in der Folge der gemeinsame Änderungsantrag unter TOP 7.2 aufgerufen. Nach Annahme des Änderungsantrages unter TOP 7.2 ist der Hauptantrag (TOP 7) obsolet und wird nicht abgestimmt.
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Ö 7.1 |
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Neufassung FWR-Änderungsantrag: Wohnungsbau im Bestand |
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FWR/0137_2/17 |
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Ö 7.2 |
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Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Wohnungsbau im Bestand |
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SPD/0137_3/17 |
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Ö 8 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Digitalisierungsfahrplan für die Rödermärker Kommunalverwaltung |
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FDP/0211/17 |
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Ö 9 |
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Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 10 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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