Der Entwurf des Bebauungsplan A 34 „Südlich Heinrich-Heine-Straße“ – Stand September 2017 wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark als Satzung beschlossen. Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
20.09.2017 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplan A 34 „Südlich Heinrich-Heine-Straße“– Stand September 2017 wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark als Satzung beschlossen. Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:mehrheitlich angenommen
Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, FDP, FWR
Ablehnung:/
Enthaltung:SPD
04.10.2017 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt ohne Aussprache.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplan A 34 „Südlich Heinrich-Heine-Straße“ – Stand September 2017 wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark als Satzung beschlossen. Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen
Zustimmung:CDU (13), AL/Die Grünen (9), SPD (5), FWR (3), FDP (4)