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Beschlussvorschlag: Der Entwurf des Bebauungsplan A 34 „Südlich Heinrich-Heine-Straße“ – Stand September 2017 wird gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark als Satzung beschlossen. Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:mehrheitlich angenommen
Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, FDP, FWR Ablehnung:/ Enthaltung:SPD |
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