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Bezeichnung: |
4. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
Gremium: |
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
Datum: |
Mi, 29.06.2016 |
Status: |
öffentlich |
Zeit: |
19:30 - 22:30 |
Anlass: |
ordentliche Sitzung |
Raum: |
Raum Tramin (Zi.Nr. 300) |
Ort: |
Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Vorstellung der Pläne für den Umbau der Umspannanlage in Urberach, Firma Amprion GmbH, Dortmund -Präsentation- |
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Ö 3 |
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Einleitung des Verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan A 31.1 "Mischgebiet Kapellenstraße" |
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VO/0153/16 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) auf Antrag des Vorhabenträgers, der Grundstücksgemeinschaft Kapellenstraße 3 – 7, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einzuleiten. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches den bisherigen Bebauungsplan Nr. 11.2 „Am Friedhof, 2. Änderungsplan“ in allen seinen Festsetzungen. Dieser Beschluss ersetzt auch den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan A 31 „An der Kapellenstraße“, den die Stadtverordnetenversammlung in ihren Sitzungen am 16.02.2016 bzw. 01.04.2014 gefasst hat. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan A 31.1 „Mischgebiet Kapellenstraße“ Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 7, Flurstücke Nr. 4/4, 5/2, 6/1, 7 (tlw.), 8 (tlw.), 165/1 (tlw.), 193 (tlw.) und 166 (tlw.). Die genaue Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden. Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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29.06.2016 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 3 - ungeändert beschlossen |
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Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Heintz vom Planungsbüro für Städtebau Göringer-Hoffmann-Bauer, Groß-Zimmern. Nach einführenden Worten durch Herrn Bürgermeister Kern erläutert Herr Heintz den geplanten Vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Es wird vereinbart, dass die Fraktionen die Präsentation per mail erhalten. Nach eingehender Diskussion wird der nachfolgende Beschluss gefasst. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) auf Antrag des Vorhabenträgers, der Grundstücksgemeinschaft Kapellenstraße 3 – 7, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einzuleiten. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches den bisherigen Bebauungsplan Nr. 11.2 „Am Friedhof, 2. Änderungsplan“ in allen seinen Festsetzungen. Dieser Beschluss ersetzt auch den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan A 31 „An der Kapellenstraße“, den die Stadtverordnetenversammlung in ihren Sitzungen am 16.02.2016 bzw. 01.04.2014 gefasst hat. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan A 31.1 „Mischgebiet Kapellenstraße“ Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 7, Flurstücke Nr. 4/4, 5/2, 6/1, 7 (tlw.), 8 (tlw.), 165/1 (tlw.), 193 (tlw.) und 166 (tlw.). Die genaue Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden. Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung:CDU, ALG, SPD Ablehnung: Enthaltung:FDP, FWR Dem Beschlussvorschlag wird mit Stimmenmehrheit zugestimmt.
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30.06.2016 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) auf Antrag des Vorhabenträgers, der Grundstücksgemeinschaft Kapellenstraße 3 – 7, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einzuleiten. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches den bisherigen Bebauungsplan Nr. 11.2 „Am Friedhof, 2. Änderungsplan“ in allen seinen Festsetzungen. Dieser Beschluss ersetzt auch den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan A 31 „An der Kapellenstraße“, den die Stadtverordnetenversammlung in ihren Sitzungen am 16.02.2016 bzw. 01.04.2014 gefasst hat. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan A 31.1 „Mischgebiet Kapellenstraße“ Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 7, Flurstücke Nr. 4/4, 5/2, 6/1, 7 (tlw.), 8 (tlw.), 165/1 (tlw.), 193 (tlw.) und 166 (tlw.). Die genaue Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden. Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfieht der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, bei Enthaltung der Fraktionen der FDP sowie der Freien Wähler Rödermark, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
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12.07.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen |
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Bürgermeister Kern erläutert und begründet die Vorlage. Nach den Redebeiträgen der Fraktionen lässt der Stadtverordnetenvorsteher über die Vorlage abstimmen. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) auf Antrag des Vorhabenträgers, der Grundstücksgemeinschaft Kapellenstraße 3 – 7, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einzuleiten. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches den bisherigen Bebauungsplan Nr. 11.2 „Am Friedhof, 2. Änderungsplan“ in allen seinen Festsetzungen. Dieser Beschluss ersetzt auch den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan A 31 „An der Kapellenstraße“, den die Stadtverordnetenversammlung in ihren Sitzungen am 16.02.2016 bzw. 01.04.2014 gefasst hat. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Vorhaben- und Erschließungsplan A 31.1 „Mischgebiet Kapellenstraße“ Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 7, Flurstücke Nr. 4/4, 5/2, 6/1, 7 (tlw.), 8 (tlw.), 165/1 (tlw.), 193 (tlw.) und 166 (tlw.). Die genaue Abgrenzung kann der nachfolgenden Karte entnommen werden. Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:mit Stimmenmehrheit angenommen Zustimmung:CDU, AL/Die Grünen, SPD Ablehnung:FWR Enthaltung:FDP
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Ö 4 |
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Teilnahme Rödermarks als Modellkommune zur Erstellung eines Quartierskonzeptes zur energetischen Stadtsanierung -Präsentation- |
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Ö 5 |
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Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement |
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VO/0135/16 |
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Ö 6 |
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Interfraktioneller Antrag: Einrichtung von freien WLAN Hotspots in öffentlichen Gebäuden der Stadt |
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IFA/0167/16 |
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Ö 7 |
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Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: "Grüne Mitte" Bestandsaufnahme und Perspektiven |
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CAL/0163/16 |
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Ö 8 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Neue Siedlungs- und Gewerbeflächen in Rödermark |
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FDP/0160/16 |
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Ö 9 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Rödermark 2030 - Städtebauliche Entwicklung Rödermarks sichern |
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SPD/0164/16 |
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Ö 10 |
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Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 11 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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