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Tagesordnung - 2. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 2. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Datum: Do, 12.05.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Bericht der Wirtschaftsförderung      
Ö 3  
Bericht zum 1. Quartal 2016  
Enthält Anlagen
VO/0114/16  
Ö 4  
Wahl der Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes "Kommunale Betriebe Rödermark"  
VO/0108/16  
Ö 5  
Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange/Bürgerbeteiligung, Bebauungsplanentwurf A 40 "An der Rodau" (Offenlagebeschluss)  
Enthält Anlagen
VO/0109/16  
Ö 6  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 286, Carl-Benz-Straße 6 mit 3.002 qm     VO/0105/16  
    11.05.2016 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 3 - an Verwaltung zurück verwiesen
   

Es erfolgt keine Beschlussfassung. Die Vorlage wird an den Magistrat zurückverwiesen.

In dieser Angelegenheit besteht noch Beratungsbedarf in den Faktionen.

 

   
    12.05.2016 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 6 - zur Kenntnis genommen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Rödermark verkauft das Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 286, Carl-Benz-Straße 6 mit 3.002 qm an den in der Anlage genannten Interessenten.

 

Der Kaufpreis wird den Marktgegebenheiten angepasst und auf 890.660,00 € inkl. Erschließungskosten festgesetzt.

 

Der Verkauf erfolgt unter folgenden Bedingungen:

 

      mindestens 50 % der Wohneinheiten wird an Personen vermietet,

die 60 Jahre und älter sind                             oder

      mobil eingeschränkt sind mit einem Grad der Behinderung von mind. 30 %

      Diese Verpflichtung wird im Kaufvertrag schuldrechtlich mit einem Betrag von 100.000,00 € auf die Dauer von 30 Jahren abgesichert. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung wird ein entsprechender Anteil dieses Betrages (bemessen nach Zeitablauf und Schwere des Verstoßes) fällig. Der Erwerber hat gegenüber der Stadt Rödermark eine Reportpflicht hinsichtlich der Belegung der Wohnungen, die in den Kaufvertrag mitaufgenommen wird.

      Die Bauaufsicht stimmt der geplanten Bebauung zu.

      Der Erwerber errichtet und unterhält für die Dauer von 30 Jahren auf der angrenzenden Parzelle 287 einen öffentlichen Bewegungspark überwiegend für Senioren.

 

Alle im Rahmen des Grundstückskaufvertrages entstehenden Kosten trägt der Erwerber.

 

Die Entwurfsplanung des Erwerbers wird Bestandteil des Kaufvertrages zum Nachweis der gewerblichen Nutzung.

 

Die Verpflichtung zur Errichtung von behindertengerechten Wohnungen gemäß den einschlägigen DIN-Normen (z.B. DIN 18040-2) wird in den Kaufvertrag mit aufgenommen.

 

Die Nutzung und Gestaltung der Parzelle 287 wird in einer gesonderten Vereinbarung geregelt.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss spricht keine Empfehlung aus.

   
    24.05.2016 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

rgermeister Kern begründet den geplanten Grundstücksverkauf.

Nach einer intensiv geführten Diskussion mit Wortmeldungen aller Fraktionen sst der Stadtverordnetenvorsteher in der Folge abstimmen.

 

Beschluss:

 

Die Stadt Rödermark verkauft das Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 286, Carl-Benz-Straße 6 mit 3.002 qm an den in der Anlage genannten Interessenten.

 

Der Kaufpreis wird den Marktgegebenheiten angepasst und auf 890.660,00 € inkl. Erschließungskosten festgesetzt.

 

Der Verkauf erfolgt unter folgenden Bedingungen:

 

      mindestens 50 % der Wohneinheiten wird an Personen vermietet,

die 60 Jahre und älter sind                             oder

      mobil eingeschränkt sind mit einem Grad der Behinderung von mind. 30 %

      Diese Verpflichtung wird im Kaufvertrag schuldrechtlich mit einem Betrag von 100.000,00 € auf die Dauer von 30 Jahren abgesichert. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung wird ein entsprechender Anteil dieses Betrages (bemessen nach Zeitablauf und Schwere des Verstoßes) fällig. Der Erwerber hat gegenüber der Stadt Rödermark eine Reportpflicht hinsichtlich der Belegung der Wohnungen, die in den Kaufvertrag mitaufgenommen wird.

      Die Bauaufsicht stimmt der geplanten Bebauung zu.

      Der Erwerber errichtet und unterhält für die Dauer von 30 Jahren auf der angrenzenden Parzelle 287 einen öffentlichen Bewegungspark überwiegend für Senioren.

 

Alle im Rahmen des Grundstückskaufvertrages entstehenden Kosten trägt der Erwerber.

 

Die Entwurfsplanung des Erwerbers wird Bestandteil des Kaufvertrages zum Nachweis der gewerblichen Nutzung.

 

Die Verpflichtung zur Errichtung von behindertengerechten Wohnungen gemäß den einschlägigen DIN-Normen (z.B. DIN 18040-2) wird in den Kaufvertrag mit aufgenommen.

 

Die Nutzung und Gestaltung der Parzelle 287 wird in einer gesonderten Vereinbarung geregelt.

 

 

Abstimmungsergebnis:              mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:                                          CDU, AL/Die Grünen, FDP

Ablehnung:                                          SPD, 2x FWR

Enthaltung:                                          1x FWR

 

 

Ö 7  
Abschaffung der Fraktionszimmer. Flexible Nutzung der Sitzungsräume für Fraktionen  
FWR/0115/16  
Ö 8  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 9  
Mitteilungen und Anfragen