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Sachverhalt/Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat am 19.05.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes A 40 „An der Rodau“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel I des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBI. I S. 1748) geändert worden, beschlossen.
Bei dem genannten Bebauungsplan A 40 „An der Rodau“ handelt es sich um einen Bebauungsplan, der gemäß BauGB (Baugesetzbuch) schon in einer frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung in der Zeit vom 30.10.2015 bis 20.11.2015 öffentlich ausgelegen hat.
Die Anregungen und Bedenken sind als Anlage beigefügt und werden auch in der eigentlichen Offenlegung in der Zeit vom 13.06.2016 bis 15.07.2016 ausgelegt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt im gleichen Zeitraum.
Geplanter Veröffentlichungstermin in der Presse ist der 02.06.2016.
Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden als Stellungnahmen der Stadt Rödermark beschlossen.
Alle erforderlichen Unterlagen sind beigefügt. Beschlussvorschlag:
Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Stadt Rödermark beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind in der geänderten Fassung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Für die beteiligten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 die Unterlagen für die Offenlage online zum Download oder auf Anforderung in Papierform bereit gestellt.
Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 13.06.2016 bis 15.07.2016.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt im gleichen Zeitraum.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen
Alle für die öffentliche Auslegung erforderlichen Unterlagen.
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