Bürgerinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Stadt Rödermark beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind in der geänderten Fassung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Für die beteiligten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 die Unterlagen für die Offenlage online zum Download oder auf Anforderung in Papierform bereit gestellt.
Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 13.06.2016 bis 15.07.2016.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt im gleichen Zeitraum.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, bei Zustimmung der Fraktionen von CDU, FDP und AL/Die Grünen und Enthaltung der Fraktionen von Freie Wähler Rödermark und SPD, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. |
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