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Tagesordnung - 18. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie  

 
 
Bezeichnung: 18. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Datum: Mi, 24.04.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Verkehrssituation am Märktezentrum      
Ö 2.1     Antrag der Fraktion der Freien Wähler: Verbesserung der Verkehrssituation am Märktezentrum - auch für Fußgänger (Änderungsantrag)  
FWR/0053/13  
Ö 2.2     Antrag der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Situation für Fußgänger und Radfahrer ums Kaufland verbessern  
CAL/0019/13  
Ö 3  
Antrag der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Straßenbenennung der Klausenerstraße in Urberach  
CAL/0093/13  
Ö 4  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen: Verbesserung der Verkehrssicherheit Zu- und Abfahrten der B 459 und B 486 auf die B 45  
CAL/0095/13  
Ö 5  
Teilweise Änderung der Bebauungspläne A 21.1 "Industriegebiet (Gewerbegebiet II) 1. Änderungsplan", A 21.2 "Industriegebiet Ober-Roden - Rödermarkring" und A 21.3 "Industriegebiet - Carl-Zeiss-Straße I"  
Enthält Anlagen
VO/0087/13  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des Bebauungsplans A 21.1 „Industriegebiet (Gewerbegebiet II) 1. Änderungsplan“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S1509) geändert worden ist.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 21.4 „Industriegebiet (Gewerbegebiet II) 4. Änderungsplan“.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden südlich des Rödermarkrings zwischen Albert-Einstein-Straße, der Bahnlinie und dem Wald.

 

Sollten sich Änderungen der Geltungsbereichsgrenze als sinnvoll erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden.

 

Ziel der Überplanung:

- Zulässigkeit nach der Art der Nutzung von Gewerbegebiet und Industriegebiet(Abgrenzung von Teilarealen Industrie- und Gewerbegebiet)

- der Ausschluss von typischen Industriebetrieben im künftigen „Gewerbegebiet“

- der Ausschluss von Vergnügungsstätten (z. B. Spielhallen und ähnliche Unternehmen, Wettbüros, Internetcafés, Diskotheken, größere Tanzlokale, Nachtlokale jeglicher Art, Sex- und Pornokinos, Videopeepshows, Sexshops, sonstige Betriebe mit Sexdarstellungen, Swingerclubs);

- der Ausschluss von Bordellen, bordellartigen Betrieben, Eroscenter

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    24.04.2013 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 5 - zurückgestellt
   

Herr Bürgermeister Kern erläutert den Anlass und die Zielsetzung. Nach Bestandsaufnahme erscheint eine Umplanung/Überplanung als sinnvoll. Mit der Veränderungssperre soll eine nicht gewünschte Nutzung verhindert werden.

Vertagt auf den H+F - Ausschuss

 

   
    25.04.2013 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Im Vorgriff auf die Abstimmung erläutert Herr Bürgermeister Kern den Werdegang der geplanten Änderungen der Bebauungspläne. Diese Änderungen wurden nach erfolgter Anhörung der ansässigen Unternehmen erarbeitet.

 

Herr Rädlein bittet darum, den im Beschlussvorschlag vorgeschlagenen Ausschluss der Ansiedlung von Internetcafés zu überdenken, da hiervon keine Störrungen zu erwarten sind.

Herr Junge entgegnet, dass nach seiner Kenntnis aus einem Internetcafé sehr schnell ein Wettbüro/Spielhölle entsteht.

Herr Bürgermeister Kern sagt Überprüfung der Anregung zu.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des Bebauungsplans A 21.1 „Industriegebiet (Gewerbegebiet II) 1. Änderungsplan“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S1509) geändert worden ist.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 21.4 „Industriegebiet (Gewerbegebiet II) 4. Änderungsplan“.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden südlich des Rödermarkrings zwischen Albert-Einstein-Straße, der Bahnlinie und dem Wald.

 

Sollten sich Änderungen der Geltungsbereichsgrenze als sinnvoll erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden.

 

Ziel der Überplanung:

- Zulässigkeit nach der Art der Nutzung von Gewerbegebiet und Industriegebiet(Abgrenzung von Teilarealen Industrie- und Gewerbegebiet)

- der Ausschluss von typischen Industriebetrieben im künftigen „Gewerbegebiet“

- der Ausschluss von Vergnügungsstätten (z. B. Spielhallen und ähnliche Unternehmen, Wettbüros, Internetcafés, Diskotheken, größere Tanzlokale, Nachtlokale jeglicher Art, Sex- und Pornokinos, Videopeepshows, Sexshops, sonstige Betriebe mit Sexdarstellungen, Swingerclubs);

- der Ausschluss von Bordellen, bordellartigen Betrieben, Eroscenter

 

 

Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD

Ablehnung: keine

Enthaltung: FDP, FWR

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mit Stimmenmehrheit, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

   
    07.05.2013 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Die Tagesordnungspunkte 14 und 15 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam aufgerufen. Bürgermeister Kern begründet die Vorlagen des Magistrats. Es folgen die Stellungnahmen der Fraktionen. In der Folgesst der Stadtverordnetenvorsteher abstimmen. Der Wortlaut ist wie folgt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des Bebauungsplans A 21.1 „Industriegebiet (Gewerbegebiet II) 1. Änderungsplan“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S1509) geändert worden ist.

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 21.4 „Industriegebiet (Gewerbegebiet II) 4. Änderungsplan“.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden südlich des Rödermarkrings zwischen Albert-Einstein-Straße, der Bahnlinie und dem Wald.

 

Sollten sich Änderungen der Geltungsbereichsgrenze als sinnvoll erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden.

 

Ziel der Überplanung:

-              Zulässigkeit nach der Art der Nutzung von Gewerbegebiet und Industriegebiet(Abgrenzung von Teilarealen Industrie- und Gewerbegebiet)

-              der Ausschluss von typischen Industriebetrieben im künftigen „Gewerbegebiet“

-              der Ausschluss von Vergnügungsstätten (z. B. Spielhallen und ähnliche Unternehmen, Wettbüros, Internetcafés, Diskotheken, größere Tanzlokale, Nachtlokale jeglicher Art, Sex- und Pornokinos, Videopeepshows, Sexshops, sonstige Betriebe mit Sexdarstellungen, Swingerclubs);

-              der Ausschluss von Bordellen, bordellartigen Betrieben, Eroscenter

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              FDP

 

Ö 6  
Erlass einer Veränderungssperre für das zu überplanende Gebiet der Bebauungspläne A 21.1 "Industriegebiet (Gewerbegebiet II) 1. Änderungsplan", A 21.2 "Industriegebiet Ober-Roden - Rödermarkring" und A 21.3 "Industriegebiet - Carl-Zeiss-Straße I" im Stadtteil Ober-Roden
Enthält Anlagen
VO/0088/13  
Ö 7  
Verkauf Bahnhof Ober-Roden
Enthält Anlagen
VO/0089/13  
Ö 8  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 358, Karl-May-Weg 7 mit 516 m²  
VO/0065/13  
Ö 9     Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 322, Astrid-Lindgren-Weg 4 mit 633 m²  
VO/0066/13  
Ö 10     Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 359, Karl-May-Weg 5 mit 545 m²  
VO/0070/13  
Ö 11     Verkauf einer Teilfläche aus dem Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 342, Karl-May-Weg 14  
VO/0079/13  
Ö 12     Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 323, Astrid-Lindgren-Weg 6 mit 620 m²  
VO/0083/13  
Ö 13     Verkauf einer Teilfläche von ca. 620 qm aus dem Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 249/41  
Enthält Anlagen
VO/0084/13  
Ö 14     Verkauf einer Teilfläche von ca. 470 qm aus dem Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 249/41  
Enthält Anlagen
VO/0085/13  
Ö 15  
Einschlägige Punkte zur Stadtverordnetenversammlung      
Ö 16  
Mitteilungen und Anfragen