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Auszug - Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen: Verbesserung der Verkehrssicherheit Zu- und Abfahrten der B 459 und B 486 auf die B 45  

 
 
18. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 24.04.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
CAL/0095/13 Verbesserung der Verkehrssicherheit Zu- und Abfahrten der B 459 und B 486 auf die B 45
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und AL/Grüne
Federführend:Gremien   
 
Beschluss


Von Herrn Gerl wird der Antrag begründet.

 

Herr Brockmann vom Ordnungsamt der Stadt Rödermark nimmt hierzu Stellung:

 

Über die Feststellung und Bewertung von Verkehrsunfällen sowie die Definition und Behandlung von Unfallschwerpunkten gibt es eine erlassrechtliche Reglung. Amtliche Unfallschwerpunkte liegen nur dann vor, wenn die Zahl der Unfälle bzw. die gewichtete Schwere von Unfallfolgen auf einer Teilstrecke von 300 Metern eine bestimmte Anzahl überschreitet (Erlaß vom 19.1.2009, StaAnz Nr. 8 / 2009, Seite 456).

 

Alle Örtlichkeiten, die als amtlicher Unfallschwerpunkt gelten, werden jährlich in der örtlichen Unfallkommission erörtert. Dort werden die Unfallberichte analysiert und mögliche Maßnahmen zwischen der Polizei, den Straßenverkehrsbehörden und den Trägern der Straßenbaulast abgestimmt.

 

 

In Bezug auf die Örtlichkeit B 486 / B 45 / L 3095a (Erdkautenweg) ist festzustellen, dass der direkte Kreuzungsbereich seit Jahren kein amtlicher Unfallschwerpunkt mehr ist, auch nicht im Jahre 2012. Dies liegt an der relativ geringen Zahl von Unfällen und den eher geringen Unfallfolgen. Mehrere Jahre zurückliegend handelte es sich bei der Kreuzung um einen Unfallschwerpunkt. Es wurden Maßnahmen getroffen (Vorfahrt achten gegen STOP-Regelung getauscht, Ränder der Verkehrsinsel mit Reflektionsfarbe versehen, Wegweiser versetzt). Daraufhin hat die Zahl der Unfälle abgenommen.

Der Einmündungsbereich B 4859 / B 45 / L 3095 (Auffahrt Ober-Roden) war in den letzten Jahren immer wieder mal Unfallschwerpunkt. Wenn dies der Fall war, war der Schwellenwert des Erlasses meist nur geringfügig überschritten. Daher gab es auch Jahre, in denen die Örtlichkeit kein Unfallschwerpunkt war. Zuletzt war der Bereich im Jahre 2011 Unfallschwerpunkt. Zusätzliche Schilder für die 70 km/h Regelung wurden aufgestellt, ein Schild wurde großgig freigeschnitten. Eine von der Stadt durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab keine herausragende Anzahl oder Schwere von Verstößen. Mehrere Jahre zurückliegend wurde die „Vorfahrt achten“ Regelung gegen eine „Stop“ Regelung ausgetauscht.

 

Seit Umsetzung dieser Maßnahmen ist die Zahl der Unfälle deutlich zurückgegangen und die Örtlichkeit war im Jahre 2012 kein Unfallhäufungspunkt im Sinne des Erlasses.

 

Weitere optionale Maßnahmen für die Zukunft wurden in der Besprechung der Unfallpunkte 2011 vorbesprochen, sind aber derzeit nicht zur Umsetzung vorgesehen (Räumliche Ausdehnung des 70 km/h Bereiches, Reduzierung auf 50 km/h in einem Teilbereich, Warnhinweise). Die Entwicklung der Unfallzahlen bleibt abzuwarten. Unter Umständen können wenige Unfälle mit weitreichenden Unfallfolgen zu einer anderen Bewertung führen.

 

 

Hinzu kommt aus unserer Sicht eine dritte auffällige Örtlichkeit:

Die Kreuzung B 486 / Rodaustraße / Im Taubhaus. Diese Kreuzung ist seit Jahren häufiger als amtlicher Unfallpunkt eingestuft worden. Dies betrifft vor allem von Dreieich her kommende Fahrzeuge, die nach links in die Rodaustraße abbiegen möchten und dann mit Fahrzeugen zusammenstoßen, die aus Richtung Urberach Ortsmitte kommen und in Richtung Dreieich fahren möchten. Es wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt (Ampelschaltung geändert, Warnblinker für Linksabbieger, Gefahrenhinweisschild für die Linksabbieger), die zu einer Reduzierung der Unfälle geführt haben. Dennoch gibt es auch hier immer wieder Unfälle.

 

 

 

Von Seiten der Verwaltung nnen alle drei Örtlichkeiten nur dann nachhaltig entschärft werden, wenn es zu baulichen Maßnahmen kommt (Kreisel, Lichtsignalanlage, Beleuchtung). Solche Maßnahmen wurden von Seiten der Verwaltung schon mehrfach angeregt, wurden vom Land bisher wegen knapper Geldmittel bzw. wegen anderer Projekteherer Priorität abgelehnt.

Es wird bei der zuständigen Behörde Straßenbauverwaltung des Landes Hessen, HessenMobil die vorgenannten Örtlichkeiten bezüglich einer baulichen Umgestaltung angefragt und dem Ausschuss Bericht erstattet.

 

 

Abstimmung:

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD

Ablehnung:              ./.

Enthaltung:              FWR, FDP