Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - 18. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie  

 
 
Bezeichnung: 18. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Datum: Mi, 24.04.2013 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Verkehrssituation am Märktezentrum      
Ö 2.1     Antrag der Fraktion der Freien Wähler: Verbesserung der Verkehrssituation am Märktezentrum - auch für Fußgänger (Änderungsantrag)  
FWR/0053/13  
Ö 2.2     Antrag der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Situation für Fußgänger und Radfahrer ums Kaufland verbessern  
CAL/0019/13  
Ö 3  
Antrag der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Straßenbenennung der Klausenerstraße in Urberach  
CAL/0093/13  
Ö 4  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen: Verbesserung der Verkehrssicherheit Zu- und Abfahrten der B 459 und B 486 auf die B 45  
CAL/0095/13  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, bei den zuständigen Behörden auf eine Verbesserung der Verkehrssicherheit bei den Zu- und Abfahrten der B 459 und der B 486 auf die B 45 hinzuwirken.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:                                                       

   
    24.04.2013 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Von Herrn Gerl wird der Antrag begründet.

 

Herr Brockmann vom Ordnungsamt der Stadt Rödermark nimmt hierzu Stellung:

 

Über die Feststellung und Bewertung von Verkehrsunfällen sowie die Definition und Behandlung von Unfallschwerpunkten gibt es eine erlassrechtliche Reglung. Amtliche Unfallschwerpunkte liegen nur dann vor, wenn die Zahl der Unfälle bzw. die gewichtete Schwere von Unfallfolgen auf einer Teilstrecke von 300 Metern eine bestimmte Anzahl überschreitet (Erlaß vom 19.1.2009, StaAnz Nr. 8 / 2009, Seite 456).

 

Alle Örtlichkeiten, die als amtlicher Unfallschwerpunkt gelten, werden jährlich in der örtlichen Unfallkommission erörtert. Dort werden die Unfallberichte analysiert und mögliche Maßnahmen zwischen der Polizei, den Straßenverkehrsbehörden und den Trägern der Straßenbaulast abgestimmt.

 

 

In Bezug auf die Örtlichkeit B 486 / B 45 / L 3095a (Erdkautenweg) ist festzustellen, dass der direkte Kreuzungsbereich seit Jahren kein amtlicher Unfallschwerpunkt mehr ist, auch nicht im Jahre 2012. Dies liegt an der relativ geringen Zahl von Unfällen und den eher geringen Unfallfolgen. Mehrere Jahre zurückliegend handelte es sich bei der Kreuzung um einen Unfallschwerpunkt. Es wurden Maßnahmen getroffen (Vorfahrt achten gegen STOP-Regelung getauscht, Ränder der Verkehrsinsel mit Reflektionsfarbe versehen, Wegweiser versetzt). Daraufhin hat die Zahl der Unfälle abgenommen.

Der Einmündungsbereich B 4859 / B 45 / L 3095 (Auffahrt Ober-Roden) war in den letzten Jahren immer wieder mal Unfallschwerpunkt. Wenn dies der Fall war, war der Schwellenwert des Erlasses meist nur geringfügig überschritten. Daher gab es auch Jahre, in denen die Örtlichkeit kein Unfallschwerpunkt war. Zuletzt war der Bereich im Jahre 2011 Unfallschwerpunkt. Zusätzliche Schilder für die 70 km/h Regelung wurden aufgestellt, ein Schild wurde großgig freigeschnitten. Eine von der Stadt durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab keine herausragende Anzahl oder Schwere von Verstößen. Mehrere Jahre zurückliegend wurde die „Vorfahrt achten“ Regelung gegen eine „Stop“ Regelung ausgetauscht.

 

Seit Umsetzung dieser Maßnahmen ist die Zahl der Unfälle deutlich zurückgegangen und die Örtlichkeit war im Jahre 2012 kein Unfallhäufungspunkt im Sinne des Erlasses.

 

Weitere optionale Maßnahmen für die Zukunft wurden in der Besprechung der Unfallpunkte 2011 vorbesprochen, sind aber derzeit nicht zur Umsetzung vorgesehen (Räumliche Ausdehnung des 70 km/h Bereiches, Reduzierung auf 50 km/h in einem Teilbereich, Warnhinweise). Die Entwicklung der Unfallzahlen bleibt abzuwarten. Unter Umständen können wenige Unfälle mit weitreichenden Unfallfolgen zu einer anderen Bewertung führen.

 

 

Hinzu kommt aus unserer Sicht eine dritte auffällige Örtlichkeit:

Die Kreuzung B 486 / Rodaustraße / Im Taubhaus. Diese Kreuzung ist seit Jahren häufiger als amtlicher Unfallpunkt eingestuft worden. Dies betrifft vor allem von Dreieich her kommende Fahrzeuge, die nach links in die Rodaustraße abbiegen möchten und dann mit Fahrzeugen zusammenstoßen, die aus Richtung Urberach Ortsmitte kommen und in Richtung Dreieich fahren möchten. Es wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt (Ampelschaltung geändert, Warnblinker für Linksabbieger, Gefahrenhinweisschild für die Linksabbieger), die zu einer Reduzierung der Unfälle geführt haben. Dennoch gibt es auch hier immer wieder Unfälle.

 

 

 

Von Seiten der Verwaltung nnen alle drei Örtlichkeiten nur dann nachhaltig entschärft werden, wenn es zu baulichen Maßnahmen kommt (Kreisel, Lichtsignalanlage, Beleuchtung). Solche Maßnahmen wurden von Seiten der Verwaltung schon mehrfach angeregt, wurden vom Land bisher wegen knapper Geldmittel bzw. wegen anderer Projekteherer Priorität abgelehnt.

Es wird bei der zuständigen Behörde Straßenbauverwaltung des Landes Hessen, HessenMobil die vorgenannten Örtlichkeiten bezüglich einer baulichen Umgestaltung angefragt und dem Ausschuss Bericht erstattet.

 

 

Abstimmung:

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD

Ablehnung:              ./.

Enthaltung:              FWR, FDP

 

   
    25.04.2013 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 21 - zur Kenntnis genommen
   

Die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt ist bereits im Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie erfolgt.

   
    07.05.2013 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 23 - zurückgestellt
   

Auf Grund der fortgeschrittenen Zeit wird der Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung geschoben.

 

Der Magistrat wird aufgefordert, bei den zuständigen Behörden auf eine Verbesserung der Verkehrssicherheit bei den Zu- und Abfahrten der B 459 und der B 486 auf die B 45 hinzuwirken.

Um 21:07 verlässt der Stadtverordnete Jörg Rotter, Kandidat für die Wahl zum Ersten Stadtrat, wegen Befangenheit den Sitzungsraum.

   
    13.06.2013 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 5 - zur Kenntnis genommen
   

Zu diesem Antrag wird keine Empfehlung ausgesprochen.

   
    25.06.2013 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Der Stadtverordnete Keck begründet den Antrag für die CDU-Fraktion. Es folgen die Stellungnahmen der übrigen Fraktionen. Hierauf lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über den Antrag, der wie folgt lautet, abstimmen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, bei den zuständigen Behörden auf eine Verbesserung der Verkehrssicherheit bei den Zu- und Abfahrten der B 459 und der B 486 auf die B 45 hinzuwirken.

Abstimmungsergebnis:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR

Ablehnung:              /

Enthaltung:              FDP

Ö 5  
Teilweise Änderung der Bebauungspläne A 21.1 "Industriegebiet (Gewerbegebiet II) 1. Änderungsplan", A 21.2 "Industriegebiet Ober-Roden - Rödermarkring" und A 21.3 "Industriegebiet - Carl-Zeiss-Straße I"  
Enthält Anlagen
VO/0087/13  
Ö 6  
Erlass einer Veränderungssperre für das zu überplanende Gebiet der Bebauungspläne A 21.1 "Industriegebiet (Gewerbegebiet II) 1. Änderungsplan", A 21.2 "Industriegebiet Ober-Roden - Rödermarkring" und A 21.3 "Industriegebiet - Carl-Zeiss-Straße I" im Stadtteil Ober-Roden
Enthält Anlagen
VO/0088/13  
Ö 7  
Verkauf Bahnhof Ober-Roden
Enthält Anlagen
VO/0089/13  
Ö 8  
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 358, Karl-May-Weg 7 mit 516 m²  
VO/0065/13  
Ö 9     Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 322, Astrid-Lindgren-Weg 4 mit 633 m²  
VO/0066/13  
Ö 10     Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 359, Karl-May-Weg 5 mit 545 m²  
VO/0070/13  
Ö 11     Verkauf einer Teilfläche aus dem Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 342, Karl-May-Weg 14  
VO/0079/13  
Ö 12     Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 323, Astrid-Lindgren-Weg 6 mit 620 m²  
VO/0083/13  
Ö 13     Verkauf einer Teilfläche von ca. 620 qm aus dem Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 249/41  
Enthält Anlagen
VO/0084/13  
Ö 14     Verkauf einer Teilfläche von ca. 470 qm aus dem Grundstück Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 249/41  
Enthält Anlagen
VO/0085/13  
Ö 15  
Einschlägige Punkte zur Stadtverordnetenversammlung      
Ö 16  
Mitteilungen und Anfragen