TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers |
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VO/0335/11 |
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Ö 2 |
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Haushalt 2012 |
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VO/0324/11 |
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Ö 3 |
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"5-Jahres-Investitionsplan" |
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FDP/0342/11 |
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Ö 4 |
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"Pferdesteuer" |
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FDP/0343/11 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Einführung einer Pferdesteuer sich für die Stadt abzüglich des Verwaltungsaufwandes rechnet und wie hoch die damit zu erzielenden jährlichen Einnahmen sind, wenn von einem jährlichen Betrag von 200 € für Pferde mit einer Widerristhöhe von über 1,50 m und von 100 € für Pferde mit einer Widerristhöhe von kleiner 1,50 m ausgegangen wird. Des Weiteren soll geprüft und dargestellt werden, ob und in welchem Maße mit dem Einführen einer Pferdesteuer für die Besitzer von Reitställen deutlich spürbar negative Auswirkungen zu erwarten sind. Das Prüfungsergebnis soll in der ersten Sitzung des HFW-Ausschusses im Jahr 2012 vorgestellt werden. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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24.11.2011 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 22 - (offen) |
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Eine Beschlussempfehlung ergeht nicht.
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06.12.2011 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 24 - zurückgestellt |
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Behandlung und Beschlussfassung soll in der nächsten Stadtverordnetenversammlung erfolgen. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Einführung einer Pferdesteuer sich für die Stadt abzüglich des Verwaltungsaufwandes rechnet und wie hoch die damit zu erzielenden jährlichen Einnahmen sind, wenn von einem jährlichen Betrag von 200 € für Pferde mit einer Widerristhöhe von über 1,50 m und von 100 € für Pferde mit einer Widerristhöhe von kleiner 1,50 m ausgegangen wird. Des Weiteren soll geprüft und dargestellt werden, ob und in welchem Maße mit dem Einführen einer Pferdesteuer für die Besitzer von Reitställen deutlich spürbar negative Auswirkungen zu erwarten sind. Das Prüfungsergebnis soll in der ersten Sitzung des HFW-Ausschusses im Jahr 2012 vorgestellt werden.
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26.01.2012 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 3 - zur Kenntnis genommen |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Einführung einer Pferdesteuer sich für die Stadt abzüglich des Verwaltungsaufwandes rechnet und wie hoch die damit zu erzielenden jährlichen Einnahmen sind, wenn von einem jährlichen Betrag von 200 € für Pferde mit einer Widerristhöhe von über 1,50 m und von 100 € für Pferde mit einer Widerristhöhe von kleiner 1,50 m ausgegangen wird. Des Weiteren soll geprüft und dargestellt werden, ob und in welchem Maße mit dem Einführen einer Pferdesteuer für die Besitzer von Reitställen deutlich spürbar negative Auswirkungen zu erwarten sind. Das Prüfungsergebnis soll in der ersten Sitzung des HFW-Ausschusses im Jahr 2012 vorgestellt werden. Der Tagesordnungspunkt wird nicht beraten. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss gibt keine Beschlussempfehlung ab.
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13.02.2012 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 5 - zurückgestellt |
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Beschlussfassung erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatung (wie unter TOP 1 mitgeteilt) in der Fortsetzung der Sitzung am 14/15. Februar 2012. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Einführung einer Pferdesteuer sich für die Stadt abzüglich des Verwaltungsaufwandes rechnet und wie hoch die damit zu erzielenden jährlichen Einnahmen sind, wenn von einem jährlichen Betrag von 200 € für Pferde mit einer Widerristhöhe von über 1,50 m und von 100 € für Pferde mit einer Widerristhöhe von kleiner 1,50 m ausgegangen wird. Des Weiteren soll geprüft und dargestellt werden, ob und in welchem Maße mit dem Einführen einer Pferdesteuer für die Besitzer von Reitställen deutlich spürbar negative Auswirkungen zu erwarten sind. Das Prüfungsergebnis soll in der ersten Sitzung des HFW-Ausschusses im Jahr 2012 vorgestellt werden.
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14.02.2012 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 4 - zurückgezogen |
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Der Antrag wird zurückgezogen.
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Ö 5 |
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"Betriebsbedingte Kündigungen" |
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FFW/0341/11 |
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Ö 6 |
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"Erhöhung der Transparenz der Haushaltspläne" |
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FFW/0344/11 |
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