Beschlussvorschlag:
1. Im Fachausschuss für Familie, Soziales und Kultur sollen die Verbände VDK, Caritas und der Seniorenbeirat sowie die Interessenten zu 4. b) und 4. c) zu den Vorhaben angehört werden. Der Ausschussvorsitzende wird gebeten, alles hierzu Notwendige in die Wege zu leiten.
2. Gem. § 12 Abs. 7 der Geschäftsordnung soll in der Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur am 02.02.2011 über die bauplanungsrechtlichen Beurteilung zum möglichen Maß der Nutzung (Gebäudehöhe, Dachform, Überbaubarkeit von Grundstücksflächen, Mindestabstand zu benachbarten Liegenschaften) der unter 3. genannten Liegenschaften berichtet werden.
3. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2010, TOP 36, 1. Satz
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die am 22.11.2010 im Ausschuss Familie, Soziales und Kultur von den KBR vorgestellten baulichen Konzeptionen im Rahmen eines „Betreutes Wohnen“ auf den Grundstücken „Ober-Rodener Straße 18-20“ zu realisieren“
wird aufgehoben.
4. Der Magistrat wird beauftragt, für die Liegenschaften Am Mühlengrund / Rodaustraße sowie für das Areal Ober-Rodener Straße 20 (BA Gelände) sowie das Areal Ober-Rodener Straße 18 (ehemaliges JUZ) ein „Städtebauliches Gesamtkonzept“ für die zukünftige Nutzung dieser Grundstücke mit folgenden Eckpunkten vorzulegen:
a) Neubau „Betreutes Wohnen“ nach DIN 77800 und DIN als Mietwohnungen
b) Neubau einer Behindertenwohnanlage
c) Neubau einer Pflegeeinrichtung
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: