Der Stadtverordnete, Manfred Rädlein, begründet seinen geänderten Antrag. Nach den Stellungnahmen der übrigen Fraktionen lässt die Stadtverordnetenvorsteherin über den Antrag, der wie folgt lautet, abstimmen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt,
· für Anträge, deren Beschluss finanzielle Auswirkungen und / oder Folgekosten für den Haushalt Rödermarks verursachen, werden diese Kosten im Rahmen der Möglichkeiten geschätzt. Die Kosten werden geschätzt werden von:
o Dem Magistrat oder den dafür zuständigen Fachbereichen.
o Den Fachleuten der Kommunalen Btriebe Rödermark, I/C Rödermark, Seniorenbeirat, Ausländerbeirat, etc.
o Sachkundigen Bürgern oder Stadtverordneten.
· Schätzungen von oben genannten Gremien oder Personen unterliegen keiner Haftung irgendwelcher Art.
Den Stadtverordneten ist von jetzt an über die aus Anträgen erwachsenden finanziellen Auswirkungen und / oder Folgekosten und deren geschätzten Größenordnungen Einblick zu gewährleisten, damit diese zukünftig haushaltspolitisch verantwortlich beschlossen werden können.