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Auszug - Gleichzeitige Durchführung einer Volksabstimmung mit den Kommunalwahlen am 27. März 2011 hier: Bestätigungsbeschluss für den Termin der Bürgermeisterwahl gem. § 42 Satz 4 KWG  

 
 
38. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (2. Fortsetzung)
TOP: Ö 3
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Fr, 10.12.2010 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 19:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0300/10 Gleichzeitige Durchführung einer Volksabstimmung mit den Kommunalwahlen am 27. März 2011
hier: Bestätigungsbeschluss für den Termin der Bürgermeisterwahl gem. § 42 Satz 4 KWG
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/1/1
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt darüber abstimmen den nötig gewordenen geänderten Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 9 (unter TO A beschlossen am 7

Die Stadtverordnetenvorsteherin erläutert, dass die am Montag erfolgte Beschlussfassung (Bestätigungsbeschluss) modifiziert werden muss, weil die beiden kommunalen Spitzenverbände bzgl. der Wortlaute des Bestätigungsbeschlusses unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten. Aus Rechtssicherheitsgründen soll der Gegenstand auf Antrag des Stadtverordneten Michael Gensert nochmals auf die Tagesordnung genommen werden.

 

 

Abstimmung bzgl. Aufnahme auf die TO:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /

 

Der neugefasste Beschlussvorschlag lautet folgendermaßen:

 

1)                  Der durch die Stadtverordnetenversammlung am 7. November 2010 unter Tagesordnungspunkt 9 gefasste Beschluss wird aufgehoben.

2)                  Der Hauptausschuss des Hessischen Landtags hat dem Plenum mit Beschluss vom 8. Dezember 2010 empfohlen, dem Änderungsantrag der Fraktionen der  CDU, der SPD, der FDP und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Gesetzentwurf der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen (Aufnahme einer Schuldenbremse in Verantwortung für kommende Generationen – Gesetz zur Schuldenbremse) zuzustimmen. Für den Fall, dass der Gesetzesbeschluss zustande kommt und die Landesregierung als Tag der Volksabstimmung über diesen Gesetzesbeschluss den 27. März 2011 bestimmt, wird die durch Beschluss vom 4. Mai 2010 erfolgte Bestimmung des 27. März 2011 als Termin für die Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters aufrecht erhalten.

 

Es erfolgt Abstimmung:

 


Abstimmung:              einstimmig angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP

Ablehnung:              /

Enthaltung:              /