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Die Stadtverordnetenvorsteherin erläutert, dass die am Montag erfolgte Beschlussfassung (Bestätigungsbeschluss) modifiziert werden muss, weil die beiden kommunalen Spitzenverbände bzgl. der Wortlaute des Bestätigungsbeschlusses unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten. Aus Rechtssicherheitsgründen soll der Gegenstand auf Antrag des Stadtverordneten Michael Gensert nochmals auf die Tagesordnung genommen werden.
Abstimmung bzgl. Aufnahme auf die TO: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP Ablehnung: / Enthaltung: /
Der neugefasste Beschlussvorschlag lautet folgendermaßen:
1) Der durch die Stadtverordnetenversammlung am 7. November 2010 unter Tagesordnungspunkt 9 gefasste Beschluss wird aufgehoben. 2) Der Hauptausschuss des Hessischen Landtags hat dem Plenum mit Beschluss vom 8. Dezember 2010 empfohlen, dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Gesetzentwurf der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen (Aufnahme einer Schuldenbremse in Verantwortung für kommende Generationen – Gesetz zur Schuldenbremse) zuzustimmen. Für den Fall, dass der Gesetzesbeschluss zustande kommt und die Landesregierung als Tag der Volksabstimmung über diesen Gesetzesbeschluss den 27. März 2011 bestimmt, wird die durch Beschluss vom 4. Mai 2010 erfolgte Bestimmung des 27. März 2011 als Termin für die Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters aufrecht erhalten.
Es erfolgt Abstimmung:
Abstimmung: einstimmig angenommen
Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FDP Ablehnung: / Enthaltung: /
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