Die Stadtverordnetenvorsteherin ruft die Tagesordnungspunkte 9 und 10 gemeinsam auf.
Der Stadtverordnete Schultheis begründet den Antrag seiner Fraktion. Dann folgen die Stellungnahmen der übrigen Fraktionen.
Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über den Antrag mit dem folgenden Wortlaut abstimmen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark stellt fest, dass der gesamte Energiebedarf ihrer Haushalte und Unternehmen aus erneuerbaren Energien gewonnen werden kann und fordert, dass dies spätestens bis zum Jahr 2020 auf Anlagen innerhalb des Stadtgebietes erfolgt.
2. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird daher beauftragt, die Bürger der Stadt Rödermark in geeigneter Weise über die Ergebnisse der Studie in Kenntnis zu setzen.
3. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Betrieb Rödermark, dem örtlichen Fachhandwerk und dem örtlichen Stromversorger eine Informationsmesse „Erneuerbare Energien für Rödermark“ durchzuführen. Dazu sollten die Anbieter von Technologien, Finanzdienstleister und Fachgeschäfte geworben werden. Parallel sollten Workshops zu den einzelnen Fachthemen stattfinden. Hierzu sind entsprechende Fachreferenten einzuladen.
4. Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit dem Unternehmerforum bei den Unternehmen in Rödermark für die Nutzung der erneuerbaren Energien zu werben, um dadurch Investitionen anzuregen.
5. Der Magistrat wird beauftragt, ein Maßnahmenpaket zur Förderung privater Investitionen in Photovoltaikanlagen auf Dächern von Wohnhäusern zu erarbeiten und umzusetzen.
6. Auf der Grundlage der durch die Energiepotentialstudie dargestellten Mischung von Energieerzeugungsmöglichkeiten wird der Magistrat beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung städtischer Investitionen zu treffen.
Dazu gehören insbesondere
· die Identifizierung geeigneter städtischer Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen
· die Identifizierung geeigneter städtischer Flächen für die Errichtung von Biogasanlagen
· die Identifizierung geeigneter städtischer Flächen für die Errichtung einer flächenhaften Photovoltaikanlage
· die Prüfung von Investitionen des Kommunalen
Eigenbetriebes zur Errichtung der o.g. Anlagen
· der Bau weiterer Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden
7. Alternative Investoren- und Geschäftsmodelle einschließlich eines Wirtschaftlichkeitsvergleiches für alle potentiellen städtischen Investitionen sind zu prüfen.
8. Weiterhin soll geprüft werden, ob es sinnvoll ist, den Kommunalen Eigenbetrieb um ein Geschäftsfeld Energiewirtschaft zu erweitern.
Die Vorstellung der Zwischenergebnisse soll fortlaufend im Ausschuss Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur erfolgen. Bis Ende 2010 ist eine Gesamtkonzeption eines „Zukunftskonzept Erneuerbare Energiegewinnung für Rödermark“ der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Es erfolgt Einzelabstimmung über die folgenden Einzelpunkte: