Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des
Bebauungsplans A 11.2 „Am Friedhof, 2. Änderungsplan“ gemäß § 2
Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414).
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 11.3 „Am
Friedhof, 3. Änderungsplan“
Im Geltungsbereich liegen die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden
Flur 7 Flurstücke 4/2, 4/4, 5/2, 6/1, 7, 8, 118, 119, 120/1, 120/2, 121, 165/1,
166, 193 und 280.
Sollten sich Änderungen der Geltungsbereichsgrenze als sinnvoll
erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden.
Ziel der Planung ist eine gewerbliche Bebauung mit ergänzender
Wohnnutzung, wobei für schulische Zwecke ein Vorrang einzuräumen ist.
Geltungsbereich
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
30.08.2007 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 10 - zur Kenntnis genommen
Die CDU Fraktion wird einen eigenen Antrag oder Änderungsantrag zur
Magistratsvorlage stellen
Die CDU Fraktion wird einen eigenen Antrag oder Änderungsantrag
zur Magistratsvorlage stellen.
11.09.2007 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 13 - zurückgestellt
Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung der
Stadtverordnetenversammlung abgesetzt
Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung der
Stadtverordnetenversammlung abgesetzt.
19.09.2007 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
N 1 - zurückgestellt
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20.09.2007 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 1 - zurückgestellt
Der Tagesordnungspunkt wurde nicht beraten
Der Tagesordnungspunkt wurde nicht beraten. Die Beratung soll im
nächsten Fachausschuss am 26.09.2007 erfolgen.
02.10.2007 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 4 - geändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des
Bebauungsplans A 11
Nach Begründung der Vorlage durch Bürgermeister Kern und den
Stellungnahmen der Fraktionen wird von den Fraktionen der CDU und der FDP eine
weitere Änderung eingebracht. Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über die
geänderte Magistratsvorlage abstimmen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des
Bebauungsplans A 11.2 „Am Friedhof, 2. Änderungsplan“ gemäß § 2
Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414).
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 11.3 „Am
Friedhof, 3. Änderungsplan“
Im Geltungsbereich liegen die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden
Flur 7 Flurstücke 4/1,4/2, 4/4, 5/2, 6/1, 7, 8, 165/1, 193 und 280.
Ziel der Planung ist ein Gewerbegebiet, wobei für schulische
Zwecke ein Vorrang einzuräumen ist.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:einstimmig angenommen
Zustimmung:CDU,
SPD (teilweise), Andere Liste/die Grünen, FDP
Ablehnung:/
Enthaltung:SPD
(teilweise)
05.03.2008 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
Ö 4 - (offen)
Die Entscheidung wird in den Haupt-und Finanzausschuss vertagt
Die Entscheidung wird in den Haupt-und Finanzausschuss vertagt.