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Sachverhalt: Am 03.07.2006 hat die Stadtverordnetenversammlung der
Zielsetzung der mittelfristigen Forsteinrichtungsplanung
(Forsteinrichtungswerk) für den Stadtwald Rödermark zugestimmt. Diese Zielsetzung wurde in die neu aufzustellende
Forsteinrichtungsplanung übernommen. Nach Bestandsaufnahme durch Hessen Forst und zum Abschluss der
Forsteinrichtungsplanung findet anlässlich der Sitzung des Magistrates am
10.09.2007 die Schlussbesprechung statt. Die Schlussbesprechung dient dazu, die Vertreter des
Waldbesitzers vor der Beschlussfassung über die Ergebnisse des
Forsteinrichtungswerkes zu informieren. Im weiteren Verlauf beschließt die Stadtverordnetenversammlung
über die „Schlussverhandlung zur Forsteinrichtung“. Die zentralen Aussagen des Forsteinrichtungswerkes sind der
vorliegenden „Schlussverhandlung zur Forsteinrichtung“ zu
entnehmen. Nach Zustimmung wird die Genehmigung des Forsteinrichtungswerkes
bei dem zuständigen Regierungspräsidium eingeholt. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Schlussverhandlung
und dem Forsteinrichtungswerk zu. Anlagen Schlussverhandlung zur Forsteinrichtung |
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