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Vorlage - VO/0156/07  

 
 
Betreff: Änderung des Bebauungsplanes A 11.2 "Am Friedhof, 2. Änderungsplan"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 610-102
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Vorberatung
29.08.2007 
10. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur      
19.09.2007 
11. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur      
05.03.2008 
15. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur (offen)   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
30.08.2007 
11. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
20.09.2007 
12. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zurückgestellt   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
11.09.2007 
12. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
02.10.2007 
13. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan A 11.2 „Am Friedhof, 2. Änderungsplan“ ist seit Juli 1982 in Kraft. Im Wesentlichen haben sich dessen Festsetzungen an der Umgebung orientiert und Vorhaben für sportliche und schulische Zwecke und Vorhaben, die die Friedhofsnähe bedingen, als zulässig erklärt. Im Dezember 2006 ist die in der ehemaligen Eissporthalle eingerichtete Diskothek abgebrannt.

 

Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26. Juni 2007 soll nunmehr dieser Bebauungsplan geändert werden, um so städtebaulich zu dokumentieren, dass dieser Bereich vorrangig für schulische Belange gewerblich und ergänzend auch zu Wohnzwecken genutzt werden soll.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des Bebauungsplans A 11.2 „Am Friedhof, 2. Änderungsplan“ gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414).

 

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 11.3 „Am Friedhof, 3. Änderungsplan“

 

Im Geltungsbereich liegen die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 7 Flurstücke 4/2, 4/4, 5/2, 6/1, 7, 8, 118, 119, 120/1, 120/2, 121, 165/1, 166, 193 und 280.

 

Sollten sich Änderungen der Geltungsbereichsgrenze als sinnvoll erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden.

 

Ziel der Planung ist eine gewerbliche Bebauung mit ergänzender Wohnnutzung, wobei für schulische Zwecke ein Vorrang einzuräumen ist.

 

Geltungsbereich

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein