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Sachverhalt: Der Bebauungsplan A 11.2 „Am Friedhof, 2.
Änderungsplan“ ist seit Juli 1982 in Kraft. Im Wesentlichen haben sich
dessen Festsetzungen an der Umgebung orientiert und Vorhaben für sportliche und
schulische Zwecke und Vorhaben, die die Friedhofsnähe bedingen, als zulässig
erklärt. Im Dezember 2006 ist die in der ehemaligen Eissporthalle eingerichtete
Diskothek abgebrannt. Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26. Juni
2007 soll nunmehr dieser Bebauungsplan geändert werden, um so städtebaulich zu
dokumentieren, dass dieser Bereich vorrangig für schulische Belange gewerblich
und ergänzend auch zu Wohnzwecken genutzt werden soll. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des
Bebauungsplans A 11.2 „Am Friedhof, 2. Änderungsplan“ gemäß § 2
Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414). Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 11.3 „Am
Friedhof, 3. Änderungsplan“ Im Geltungsbereich liegen die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden
Flur 7 Flurstücke 4/2, 4/4, 5/2, 6/1, 7, 8, 118, 119, 120/1, 120/2, 121, 165/1,
166, 193 und 280. Sollten sich Änderungen der Geltungsbereichsgrenze als sinnvoll
erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden. Ziel der Planung ist eine gewerbliche Bebauung mit ergänzender
Wohnnutzung, wobei für schulische Zwecke ein Vorrang einzuräumen ist. Geltungsbereich Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: Nein |
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