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Vorlage - VO/0157/07  

 
 
Betreff: Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet "Am Friedhof" im Stadtteil Ober-Roden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1 610-102
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Vorberatung
29.08.2007 
10. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur      
19.09.2007 
11. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur      
05.03.2008 
15. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur zurückgestellt   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
30.08.2007 
11. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses      
20.09.2007 
12. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
11.09.2007 
12. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
02.10.2007 
13. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26. Juni 2007 soll zur Absicherung der beabsichtigten Änderungen des Bebauungsplans A 11.2 „Am Friedhof, 2. Änderungsplan“ im Stadtteil Ober-Roden eine Veränderungssperre erlassen werden, da zu befürchten ist, dass eine weitere Nutzung die Entwicklung dieses Gebietes gefährdet , das Erscheinungsbild des Stadtteiles negativ beeinflusst wird und eine zusätzliche Erhöhung des Fahrzeugverkehrs und daher auch höhere Belastung auf den öffentlichen Verkehrsflächen mit sich bringt.

 

Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Stadt.

 

Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden oder auf Grund eines anderen baurechtlichen Verfahrens zulässig sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes A 11.3, Am Friedhof, 3. Änderungsplan, eine Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch vom 23. September 2004 gemäß beiliegendem Entwurf.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

Anlagen

Anlagen

 

Entwurf der Satzung