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Sachverhalt: Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26. Juni
2007 soll zur Absicherung der beabsichtigten Änderungen des Bebauungsplans A
11.2 „Am Friedhof, 2. Änderungsplan“ im Stadtteil Ober-Roden eine
Veränderungssperre erlassen werden, da zu befürchten ist, dass eine weitere Nutzung
die Entwicklung dieses Gebietes gefährdet , das Erscheinungsbild des
Stadtteiles negativ beeinflusst wird und eine zusätzliche Erhöhung des
Fahrzeugverkehrs und daher auch höhere Belastung auf den öffentlichen
Verkehrsflächen mit sich bringt. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht
entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen
werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im
Einvernehmen mit der Stadt. Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der
Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden oder auf Grund eines anderen
baurechtlichen Verfahrens zulässig sind, Unterhaltungsarbeiten und die
Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre
nicht berührt. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt für den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes A 11.3, Am Friedhof, 3. Änderungsplan, eine
Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch vom 23. September 2004 gemäß
beiliegendem Entwurf. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: Nein Anlagen Entwurf der Satzung |
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