Besetzung der Stelle 'Fachbereichsleitung des Fachbereichs 4' der Stadtverwaltung Rödermark
hier: Anrufung der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung durch den Bürgermeister gem. § 74 Abs. 2 Satz 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO)
Der Beschluss des Magistrats vom 6. Oktober 2007, der die
Besetzung der Stelle ‚Fachbereichsleitung des Fachbereichs 4’ der
Stadtverwaltung zum Gegenstand hat, wird, nachdem Bürgermeister Roland Kern
gem. §74 Abs. 2 Satz 2 HGO die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung angerufen
hat, aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
22.11.2007 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 8 - zurückgestellt
Unter Hinweis auf die Erkrankung des Bürgermeisters wird der
Tagesordnungspunkt nicht beraten
Unter Hinweis auf die Erkrankung des Bürgermeisters wird der
Tagesordnungspunkt nicht beraten. Die Beratung soll in der nächsten Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.11.2007 stattfinden.
29.11.2007 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 2 - zur Kenntnis genommen
Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Öffentlichkeit einstimmig von der
Beratung ausgeschlossen
Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Öffentlichkeit einstimmig
von der Beratung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss des Magistrats vom 6. Oktober 2007, der die
Besetzung der Stelle ‚Fachbereichsleitung des Fachbereichs 4’ der
Stadtverwaltung zum Gegenstand hat, wird, nachdem Bürgermeister Roland Kern
gem. §74 Abs. 2 Satz 2 HGOdieEntscheidung der Stadtverordnetenversammlung angerufen hat, aufgehoben.
Nach intensiver Aussprache empfiehlt der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, den
Beschlussvorschlag abzulehnen.
Der Ausschluss der Öffentlichkeit wird aufgehoben.
04.12.2007 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 11 - zurückgestellt
Beschluss:
Nach Begründung der Vorlage durch den Bürgermeister und den
Stellungnahmen der Fraktionen stellt Herr Butz den Antrag, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Magistrat wird aufgefordert in der Besetzung dieser Stelle
eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.
Bürgermeister Kern schlägt vor, die Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt zu vertagen und den Magistrat zu bitten, eine
einvernehmliche Lösung zu finden.
Der Stadtverordnete Hans Gensert bittet um
Sitzungsunterbrechung. Dem wird stattgegeben. Die Sitzung wird um 21.52 Uhr
unterbrochen.
Nach der Aufhebung der Sitzungsunterbrechung um 22.00 Uhr stellt
der Stadtverordnete Michael Gensert den Geschäftsordnungsantrag, diese Vorlage
in der Sondersitzung zu behandeln. Darüber erfolgt Abstimmung:
Abstimmungsergebnis:einstimmig
angenommen
Zustimmung:CDU,
Andere Liste/Die Grünen, SPD, FDP
Ablehnung:/
Enthaltung:/
Die Vorlage des Bürgermeisters ist somit auf die Sondersitzung
vertagt.
18.12.2007 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 8 - zurückgestellt
12.02.2008 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 5 - geändert beschlossen
Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest einen Antrag der CDU-Fraktion
und der FDP-Fraktion, der wie folgt lautet:
Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest einen Antrag der
CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion, der wie folgt lautet:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.Der Widerspruch des Bürgermeisters wird
zurückgewiesen.
2.Das durchgeführte Auswahlverfahren zur
Besetzung der Stelle „Fachbereichsleitung des Fachbereichs 4“ wird
für erledigt erklärt.
3.Die betreffende Stelle wird neu
ausgeschrieben. Es ist hierzu eine qualifizierte Stellenbeschreibung zu
erstellen. Den Bewerbern ist zuzusichern, dass die der Ausschreibung zugrunde
liegende Organisationsstruktur für 3 Jahre erhalten bleibt.
Bürgermeister Kern hat keine Einwände, wenn über den Antrag der
CDU- und der FDP-Fraktion vor einer Beschlussfassung über seine Vorlage
abgestimmt wird. Für den Fall, dass sich eine Mehrheit für den neu vorgelegten
Beschlussvorschlag findet, ist die Vorlage des Bürgermeisters gegenstandlos
geworden und braucht nicht weiter behandelt zu werden.
Die Stadtverordnetenvorsteherin ruft zur Abstimmung über den
Antrag der CDU- und der FDP-Fraktion auf. Eine Aussprache findet
vereinbarungsgemäß nicht statt.