Die Stadtverordnetenversammlung stellt den mit dem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Revisions- und Treuhandgesellschaft
Main-Kinzig GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 02. Juli 2003 versehenen
Jahresabschluss gemäß § 5 Nr. 11 EigBGes fest.
Der Gesamtbetrag der Verlustvorträge aus den Jahren 1996 - 2002
in Höhe von 1.338,377,26 € wird gemäß § 11 Abs. 6 EigBGes durch Abbuchung von
der Rücklage ausgeglichen.