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Auszug - 2. Änderung der Hundesteuersatzung  

 
 
23. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 14.10.2003 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:40 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Wortprotokoll:

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest den Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu TOP 8 wie folgt:

 

Änderungsantrag zur 2. Änderung der Hundesteuersatzung

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

§5 wird bei Abs. (3) ergänzt. Dieser enthält folgenden Wortlaut:

Abs. 3 findet keine Anwendung, wenn der Halter, die durch die Hessische Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von gefährlichen Hunden vorgeschriebenen Nachweise und Bescheinigungen zur Haltung eines gefährlichen Hundes erbracht hat. In diesem Fall findet § 5 Abs. (1) Anwendung. Diese Änderung tritt zum 1.1.2004 in Kraft.

 

Nach Begründung durch Herrn Rädlein und den Stellungnahmen des Ersten Stadtrates sowie den Fraktionen wird über den Änderungsantrag abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:        mit Stimmenmehrheit abgelehnt

 

Zustimmung:                         FDP

Ablehnung:                            CDU, SPD, Andere Liste/Die Grünen
Enthaltung:                            /

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die „Satzung über die Hundesteuer der Stadt Rödermark“ – 2

Es wird über die Magistratsvorlage abgestimmt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die „Satzung über die Hundesteuer der Stadt Rödermark“ – 2. Änderung – gemäß dem vorgelegten Entwurf mit der Änderung, dass in Artikel II § 11 Abs. 2 entfällt.

ALLRIS® Standardtext Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:        einstimmig angenommen

 

Zustimmung:                         CDU, SPD, Andere Liste/Die Grünen, FDP

Ablehnung:                            /

Enthaltung:                            /