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Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest den Änderungsantrag
der FDP-Fraktion zu TOP 8 wie folgt: Änderungsantrag zur 2. Änderung der Hundesteuersatzung Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: §5 wird bei Abs. (3) ergänzt. Dieser enthält folgenden Wortlaut: Abs. 3 findet keine Anwendung, wenn der Halter, die durch die
Hessische Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von gefährlichen
Hunden vorgeschriebenen Nachweise und Bescheinigungen zur Haltung eines
gefährlichen Hundes erbracht hat. In diesem Fall findet § 5 Abs. (1) Anwendung.
Diese Änderung tritt zum 1.1.2004 in Kraft. Nach Begründung durch Herrn Rädlein und den Stellungnahmen des
Ersten Stadtrates sowie den Fraktionen wird über den Änderungsantrag
abgestimmt. Abstimmungsergebnis: mit
Stimmenmehrheit abgelehnt Zustimmung: FDP Ablehnung: CDU, SPD, Andere
Liste/Die Grünen Es wird über die Magistratsvorlage abgestimmt: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die „Satzung über die
Hundesteuer der Stadt Rödermark“ – 2. Änderung – gemäß dem vorgelegten Entwurf
mit der Änderung, dass in Artikel II § 11 Abs. 2 entfällt. Abstimmungsergebnis: einstimmig
angenommen Zustimmung: CDU, SPD, Andere
Liste/Die Grünen, FDP Ablehnung: / Enthaltung: / |
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