Antrag der SPD-Fraktion zu TOP 7 gemäß Aufzeichnung
Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes gemäß Baugesetzbuch
für das Gebiet nördlich der Bebauung im Stadtteil Waldacker. Sicherung der
Bauleitplanung in Waldacker.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung des
Bebauungsplanes Waldacker Mitte A1. Die Änderung soll insbesondere dazu dienen,
über qualifizierte Regelungen der Nutzung von Grundstücken eine geordnete
Verdichtung des Stadtteils Waldacker zu erlauben und das öffentliche Interesse
zu wahren. Der Magistrat wird aufgefordert bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung,
den Beschluss über eine Veränderungssperre vorzubereiten.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung eines
einfachen Bebauungsplanes für das Gebiet nördlich der Bebauung im Stadtteil
Waldacker gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch.
Vorlage des Magistrates:
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A 66 „Außenbereich
Waldacker-Nord“
Im Geltungsbereich liegen die Grundstücke Gemarkung Ober-Roden
Flur 10 Flurstücke 46/5 tlw. und 46/9 tlw.
Der Bebauungsplan soll die teilweise Nutzung im Außenbereich
durch Haus-/Nutzgarten und Spielplatz regeln sowie die Herstellung eines
forstgerechten Waldrandes sichern.