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Tagesordnung - 23. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur  

 
 
Bezeichnung: 23. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
Datum: Mi, 04.03.2009 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2     Regionaltangente West - Vorstellung der Planung -      
Ö 3     Bericht zur städteplanerischen Innenentwicklung der Stadt Rödermark      
Ö 4     Wohnungsbau für junge Familien -Möglichkeiten der Erbpacht-  
VO/0276/08  
Ö 5     Projekt "Wohnungsbau für Junge Familien" Verkauf von Teilflächen aus den Grundstücken Gemarkung Ober-Roden Flur 15 Nr. 460-464, Seppl-Herberger-Weg 22-32  
VO/0277/08  
Ö 6     Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes A 28 "Bahnhof Ober-Roden Nord" eingegangenen Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern  
VO/0059/09  
Ö 7     Beschluss des Bebauungsplanes A 28 "Bahnhof Ober-Roden Nord" als Satzung  
VO/0060/09  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 den Bebauungsplan A 28 „Bahnhof Ober-Roden Nord“ als Satzung.

Sie beschließt ferner über die Begründung.


Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 1. Dezember 2008 bis einschließlich 9. Januar 2009 und die Beschlüsse über die eingegangenen Anregungen.

 

Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen den Gleisanlagen der Deutschen Bahn (im Westen), den Gleisanlagen und der Dieburger Straße die hier spitz aufeinander zulaufen (im Norden), der Dieburger Straße und der an die Dieburger Straße angrenzende Bebauung (im Osten) sowie die nördlich des Bahnhofsgebäude befindliche Verkehrsfläche (im Süden).

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

   
    05.03.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 9 - zur Kenntnis genommen
   

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 den Bebauungsplan A 28 „Bahnhof Ober-Roden Nord“ als Satzung.

Sie beschließt ferner über die Begründung.


Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 1. Dezember 2008 bis einschließlich 9. Januar 2009 und die Beschlüsse über die eingegangenen Anregungen.

 

Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen den Gleisanlagen der Deutschen Bahn (im Westen), den Gleisanlagen und der Dieburger Straße die hier spitz aufeinander zulaufen (im Norden), der Dieburger Straße und der an die Dieburger Straße angrenzende Bebauung (im Osten) sowie die nördlich des Bahnhofsgebäude befindliche Verkehrsfläche (im Süden).

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mit Stimmenmehrheit, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

   
    17.03.2009 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 12 - zurückgestellt
   

Über die Tagesordnungspunkt 12 wird in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12. Mai 2009 beraten.

 

   
    29.04.2009 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
    Ö 7 - zurückgestellt
    Es besteht noch weiterer Beratungsbedarf, Daher wird keine Empfehlung ausgesprochen

 

Es besteht noch weiterer Beratungsbedarf. Daher wird keine Empfehlung ausgesprochen.

 

   
    30.04.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 6 - (offen)
   
   
    05.05.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 6 - zur Kenntnis genommen
    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 den Bebauungsplan A 28 „Bahnhof Ober-Roden Nord“ als Satzung.

Sie beschließt ferner über die Begründung.


Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 1. Dezember 2008 bis einschließlich 9. Januar 2009 und die Beschlüsse über die eingegangenen Anregungen.

 

Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen den Gleisanlagen der Deutschen Bahn (im Westen), den Gleisanlagen und der Dieburger Straße die hier spitz aufeinander zulaufen (im Norden), der Dieburger Straße und der an die Dieburger Straße angrenzende Bebauung (im Osten) sowie die nördlich des Bahnhofsgebäude befindliche Verkehrsfläche (im Süden).

 

Der Haupt- und Finanzausschuss spricht keine Beschlussempfehlung aus.

   
    12.05.2009 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 den Bebauungsplan A 28 „Bahnhof Ober-Roden Nord“ als Satzung.

Sie beschließt ferner über die Begründung.


Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 1. Dezember 2008 bis einschließlich 9. Januar 2009 und die Beschlüsse über die eingegangenen Anregungen.

 

Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen den Gleisanlagen der Deutschen Bahn (im Westen), den Gleisanlagen und der Dieburger Straße die hier spitz aufeinander zulaufen (im Norden), der Dieburger Straße und der an die Dieburger Straße angrenzende Bebauung (im Osten) sowie die nördlich des Bahnhofsgebäude befindliche Verkehrsfläche (im Süden).

Ö 8     Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion: Wohn-/Baugebiet Breidert  
CuF/0058/09  
Ö 9     Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion: Kreisel Ober-Roden Nord  
Cuf/0067/09  
Ö 10     Antrag der Fraktion Andere Liste/Die Grünen: Spielstraße Nikolaus-Schwarzkopf-Straße  
ALG/0070/09  
Ö 11     Einschlägige Punkte zur Stadtverordnetenversammlung      
Ö 12     Mitteilungen und Anfragen