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Tagesordnung - 26. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 26. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Datum: Do, 23.05.2024 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzweckraum der Halle Urberach
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
N 2     (nichtöffentlich)      
Ö 3  
Bericht der Sparkasse Dieburg zur vorgesehenen Fusion mit der Sparkasse Darmstadt (ohne Vorlage)      
Ö 4  
Bericht zum 1. Quartal 2024  
Enthält Anlagen
VO/0123/24  
Ö 5  
Neufassung der "Satzung über die Stellplatzpflicht sowie die Gestaltung, Größe und Zahl der Stellplätze für Kraftfahrzeuge, Abstellplätze für Fahrräder sowie die Ablösung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge der Stadt Rödermark" (Stellplatzsatzung)  
Enthält Anlagen
VO/0022/24  
Ö 5.1  
Änderungsantrag der FDP-Fraktion: Neufassung der "Satzung über die Stellplatzpflicht ..." (Stellplatzsatzung)  
FDP/0022_1/24  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Entwurf der Neufassung der Satzung wird in §4 Abs. 2 wie folgt geändert:

(2) Stellplätze für Personenkraftwagen müssen bei Schräg- und Senkrechtaufstellung mindestens 5,40 m lang und 2,60 m breit sein. Bei Längsaufstellung beträgt die Mindestlänge 6,00 m. Bei Behindertenstellplätzen beträgt die Mindestbreite 3,50 m.

2. Stellplätze für Kleintransporter (Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) müssen eine Mindestgröße von 3,00 m x 7,00 m besitzen. Bei Längsaufstellung erhöht sich die Mindestlänge auf 8,50 m.

3. Im Übrigen gilt die Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen (Garagenverordnung GaV) in der jeweils gültigen Fassung.

4. Die Neufassung der Stellplatzsatzung wird mit den vorstehend genannten Änderungen beschlossen.

5. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

   
    07.05.2024 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 9.1 - zurückgestellt
   
   
    22.05.2024 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 2.1 - (offen)
   

Beschlussvorschlag:

1. Der Entwurf der Neufassung der Satzung wird in §4 Abs. 2 wie folgt geändert:

(2) Stellplätze für Personenkraftwagen müssen bei Schräg- und Senkrechtaufstellung mindestens 5,40 m lang und 2,60 m breit sein. Bei Längsaufstellung beträgt die Mindestlänge 6,00 m. Bei Behindertenstellplätzen beträgt die Mindestbreite 3,50 m.

2. Stellplätze für Kleintransporter (Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) müssen eine Mindestgröße von 3,00 m x 7,00 m besitzen. Bei Längsaufstellung erhöht sich die Mindestlänge auf 8,50 m.

3. Im Übrigen gilt die Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen (Garagenverordnung GaV) in der jeweils gültigen Fassung.

4. Die Neufassung der Stellplatzsatzung wird mit den vorstehend genannten Änderungen beschlossen.

5. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen

Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit abgelehnt

 

Zustimmung: FDP, FWR

Ablehnung: CDU, AL/Die Grünen,

Enthaltung:   SPD

 

   
    23.05.2024 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 5.1 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Entwurf der Neufassung der Satzung wird in §4 Abs. 2 wie folgt geändert:

(2) Stellplätze für Personenkraftwagen müssen bei Schräg- und Senkrechtaufstellung mindestens 5,40 m lang und 2,60 m breit sein. Bei Längsaufstellung beträgt die Mindestlänge 6,00 m. Bei Behindertenstellplätzen beträgt die Mindestbreite 3,50 m.

2. Stellplätze für Kleintransporter (Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) müssen eine Mindestgröße von 3,00 m x 7,00 m besitzen. Bei Längsaufstellung erhöht sich die Mindestlänge auf 8,50 m.

3. Im Übrigen gilt die Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen (Garagenverordnung GaV) in der jeweils gültigen Fassung.

4. Die Neufassung der Stellplatzsatzung wird mit den vorstehend genannten Änderungen beschlossen.

5. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, den Antrag abzulehnen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: FDP, FWR

Ablehnung: CDU, AL, SPD

Enthaltung:

 

   
    04.06.2024 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 4.1 - abgelehnt
   

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Entwurf der Neufassung der Satzung wird in §4 Abs. 2 wie folgt geändert:

(2) Stellplätze für Personenkraftwagen müssen bei Schräg- und Senkrechtaufstellung mindestens 5,40 m lang und 2,60 m breit sein. Bei Längsaufstellung beträgt die Mindestlänge 6,00 m. Bei Behindertenstellplätzen beträgt die Mindestbreite 3,50 m.

2. Stellplätze für Kleintransporter (Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) müssen eine Mindestgröße von 3,00 m x 7,00 m besitzen. Bei Längsaufstellung erhöht sich die Mindestlänge auf 8,50 m.

3. Im Übrigen gilt die Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen (Garagenverordnung GaV) in der jeweils gültigen Fassung.

 

4. Die Neufassung der Stellplatzsatzung wird mit den vorstehend genannten Änderungen beschlossen.

5. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt 

 

Zustimmung: FWR (2), FDP (2) 

Ablehnung: CDU (10), AL/Grüne (11), SPD (3) 

Enthaltung: ./.

 

Ö 6  
Antrag der Fraktion FWR: Initiative zur Nutzung privater Stellplätze  
FWR/0094/24  
Ö 7  
Antrag der Fraktion FWR: Badehaus: Abschaffung zeitlicher Begrenzung bei Mehrfachkarten für Familien  
FWR/0124/24  
Ö 8  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 9  
Mitteilungen und Anfragen