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Auszug - Änderungsantrag der FDP-Fraktion: Neufassung der "Satzung über die Stellplatzpflicht ..." (Stellplatzsatzung)  

 
 
26. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.05.2024 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzweckraum der Halle Urberach
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
FDP/0022_1/24 Neufassung der "Satzung über die Stellplatzpflicht ..." (Stellplatzsatzung) - Änderungsantrag
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Gremien   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Der Entwurf der Neufassung der Satzung wird in §4 Abs. 2 wie folgt geändert:

(2) Stellplätze für Personenkraftwagen müssen bei Schräg- und Senkrechtaufstellung mindestens 5,40 m lang und 2,60 m breit sein. Bei Längsaufstellung beträgt die Mindestlänge 6,00 m. Bei Behindertenstellplätzen beträgt die Mindestbreite 3,50 m.

2. Stellplätze für Kleintransporter (Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) müssen eine Mindestgröße von 3,00 m x 7,00 m besitzen. Bei Längsaufstellung erhöht sich die Mindestlänge auf 8,50 m.

3. Im Übrigen gilt die Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen (Garagenverordnung GaV) in der jeweils gültigen Fassung.

4. Die Neufassung der Stellplatzsatzung wird mit den vorstehend genannten Änderungen beschlossen.

5. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, den Antrag abzulehnen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: FDP, FWR

Ablehnung: CDU, AL, SPD

Enthaltung: