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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Rückerstattung Kostenbeiträge Kitas mit eingeschränkter Öffnungszeit wegen Personalmangel |
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VO/0172/23 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die rückwirkende anteilige Rückerstattung an die Familien der Kitas „An der Rodau“, „Villa Kunterbunt“ und „Zwickauer Straße“. Es handelt sich um den Differenzbetrag des Kostenbeitrags zwischen einem Ganztagsplatz und einem Zweidrittelplatz. Betroffen sind hiervon ausschließlich Familien, die in diesen Einrichtungen einen Ganztagsplatz (U3/Ü3) gebucht haben. Entsprechend der Satzungsänderung, bleiben die ersten vier Wochen der reduzierten Betreuungszeiten für die Rückerstattung unberücksichtigt. Deshalb gelten folgende Zeiträume für die Rückerstattung: Für die Kita „An der Rodau“ ab dem 13.01.2023 bis in Kraft treten der Satzungsänderung. Für die Kitas „Villa Kunterbunt“ und „Zwickauer Straße“ ab dem 06.03.2023 bis in Kraft treten der Satzungsänderung. Für die Zeit ab in Kraft treten der Satzungsänderung ist diese die rechtliche Grundlage für die zukünftigen Rückerstattungen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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04.07.2023 - Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur |
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Ö 2 - ungeändert beschlossen |
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Der Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung: Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die rückwirkende anteilige Rückerstattung an die Familien der Kitas „An der Rodau“, „Villa Kunterbunt“ und „Zwickauer Straße“. Es handelt sich um den Differenzbetrag des Kostenbeitrags zwischen einem Ganztagsplatz und einem Zweidrittelplatz. Betroffen sind hiervon ausschließlich Familien, die in diesen Einrichtungen einen Ganztagsplatz (U3/Ü3) gebucht haben. Entsprechend der Satzungsänderung, bleiben die ersten vier Wochen der reduzierten Betreuungszeiten für die Rückerstattung unberücksichtigt. Deshalb gelten folgende Zeiträume für die Rückerstattung: Für die Kita „An der Rodau“ ab dem 13.01.2023 bis in Kraft treten der Satzungsänderung. Für die Kitas „Villa Kunterbunt“ und „Zwickauer Straße“ ab dem 06.03.2023 bis in Kraft treten der Satzungsänderung. Für die Zeit ab in Kraft treten der Satzungsänderung ist diese die rechtliche Grundlage für die zukünftigen Rückerstattungen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen (11) Zustimmung: CDU (4), AL/Die Grünen (4), FDP (1), FWR (1), SPD (1) Ablehnung: / Enthaltung: /
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06.07.2023 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 12 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die rückwirkende anteilige Rückerstattung an die Familien der Kitas „An der Rodau“, „Villa Kunterbunt“ und „Zwickauer Straße“. Es handelt sich um den Differenzbetrag des Kostenbeitrags zwischen einem Ganztagsplatz und einem Zweidrittelplatz. Betroffen sind hiervon ausschließlich Familien, die in diesen Einrichtungen einen Ganztagsplatz (U3/Ü3) gebucht haben. Entsprechend der Satzungsänderung, bleiben die ersten vier Wochen der reduzierten Betreuungszeiten für die Rückerstattung unberücksichtigt. Deshalb gelten folgende Zeiträume für die Rückerstattung: Für die Kita „An der Rodau“ ab dem 13.01.2023 bis in Kraft treten der Satzungsänderung. Für die Kitas „Villa Kunterbunt“ und „Zwickauer Straße“ ab dem 06.03.2023 bis in Kraft treten der Satzungsänderung. Für die Zeit ab in Kraft treten der Satzungsänderung ist diese die rechtliche Grundlage für die zukünftigen Rückerstattungen. Der Haupt-, Finanz-, und Wirtschaftsförderungsausschuss schließt sich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur an.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: CDU, AL, SPD, FDP, FWR Ablehnung: Enthaltung:
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18.07.2023 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 12 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die rückwirkende anteilige Rückerstattung an die Familien der Kitas „An der Rodau“, „Villa Kunterbunt“ und „Zwickauer Straße“. Es handelt sich um den Differenzbetrag des Kostenbeitrags zwischen einem Ganztagsplatz und einem Zweidrittelplatz. Betroffen sind hiervon ausschließlich Familien, die in diesen Einrichtungen einen Ganztagsplatz (U3/Ü3) gebucht haben. Entsprechend der Satzungsänderung, bleiben die ersten vier Wochen der reduzierten Betreuungszeiten für die Rückerstattung unberücksichtigt. Deshalb gelten folgende Zeiträume für die Rückerstattung: Für die Kita „An der Rodau“ ab dem 13.01.2023 bis in Kraft treten der Satzungsänderung. Für die Kitas „Villa Kunterbunt“ und „Zwickauer Straße“ ab dem 06.03.2023 bis in Kraft treten der Satzungsänderung. Für die Zeit ab in Kraft treten der Satzungsänderung ist diese die rechtliche Grundlage für die zukünftigen Rückerstattungen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU (9), AL/Grüne (9), SPD (5), FWR (3), FDP (3), AfD (1) Ablehnung: ./. Enthaltung: ./.
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Ö 3 |
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4. Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark |
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VO/0183/23 |
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Ö 4 |
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7. Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark |
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VO/0184/23 |
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Ö 5 |
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Antrag der FDP-Fraktion: KiSS-Siegel für Rödermärker Kitas |
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FDP/0189/23 |
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Ö 6 |
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Antrag der FDP-Fraktion: "Stand der Dinge" - Jugendplätze |
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FDP/0063/23 |
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Ö 7 |
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Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 8 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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