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Tagesordnung - 15. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur  

 
 
Bezeichnung: 15. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur
Gremium: Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur
Datum: Di, 04.07.2023 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 20:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kulturhalle
Ort: Dieburger Str. 27, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Rückerstattung Kostenbeiträge Kitas mit eingeschränkter Öffnungszeit wegen Personalmangel  
Enthält Anlagen
VO/0172/23  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die rückwirkende anteilige Rückerstattung an die Familien der Kitas „An der Rodau“, „Villa Kunterbunt“ und „Zwickauer Straße“. Es handelt sich um den Differenzbetrag des Kostenbeitrags zwischen einem Ganztagsplatz und einem Zweidrittelplatz. Betroffen sind hiervon ausschließlich Familien, die in diesen Einrichtungen einen Ganztagsplatz (U3/Ü3) gebucht haben.

 

Entsprechend der Satzungsänderung, bleiben die ersten vier Wochen der reduzierten Betreuungszeiten für die ckerstattung unberücksichtigt. Deshalb gelten folgende Zeiträume für die Rückerstattung:

 

r die Kita „An der Rodau“ ab dem 13.01.2023 bis in Kraft treten der Satzungsänderung.

 

r die Kitas „Villa Kunterbunt“ und „Zwickauer Straße“ ab dem 06.03.2023 bis in Kraft treten der Satzungsänderung.

 

r die Zeit ab in Kraft treten der Satzungsänderung ist diese die rechtliche Grundlage r die zukünftigenckerstattungen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    04.07.2023 - Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur
    Ö 2 - ungeändert beschlossen
   

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung:

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die rückwirkende anteilige Rückerstattung an die Familien der Kitas „An der Rodau“, Villa Kunterbunt“ und „Zwickauer Straße“. Es handelt sich um den Differenzbetrag des Kostenbeitrags zwischen einem Ganztagsplatz und einem Zweidrittelplatz. Betroffen sind hiervon ausschließlich Familien, die in diesen Einrichtungen einen Ganztagsplatz (U3/Ü3) gebucht haben.

 

Entsprechend der Satzungsänderung, bleiben die ersten vier Wochen der reduzierten Betreuungszeiten für die Rückerstattung unberücksichtigt. Deshalb gelten folgende Zeiträume für die Rückerstattung:

 

r die Kita „An der Rodau“ ab dem 13.01.2023 bis in Kraft treten der Satzungsänderung.

 

r die Kitas „Villa Kunterbunt“ und „Zwickauer Straße“ ab dem 06.03.2023 bis in Kraft treten der Satzungsänderung.

 

r die Zeit ab in Kraft treten der Satzungsänderung ist diese die rechtliche Grundlage für die zukünftigen Rückerstattungen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen (11)

 

Zustimmung: CDU (4), AL/Die Grünen (4), FDP (1), FWR (1), SPD (1)

Ablehnung: /

Enthaltung:   /

   
    06.07.2023 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die rückwirkende anteilige Rückerstattung an die Familien der Kitas „An der Rodau“, „Villa Kunterbunt“ und „Zwickauer Straße“. Es handelt sich um den Differenzbetrag des Kostenbeitrags zwischen einem Ganztagsplatz und einem Zweidrittelplatz. Betroffen sind hiervon ausschließlich Familien, die in diesen Einrichtungen einen Ganztagsplatz (U3/Ü3) gebucht haben.

 

Entsprechend der Satzungsänderung, bleiben die ersten vier Wochen der reduzierten Betreuungszeiten für die Rückerstattung unberücksichtigt. Deshalb gelten folgende Zeiträume für die Rückerstattung:

 

r die Kita „An der Rodau“ ab dem 13.01.2023 bis in Kraft treten der Satzungsänderung.

 

r die Kitas „Villa Kunterbunt“ und „Zwickauer Straße“ ab dem 06.03.2023 bis in Kraft treten der Satzungsänderung.

 

r die Zeit ab in Kraft treten der Satzungsänderung ist diese die rechtliche Grundlage für die zukünftigen Rückerstattungen.

 

Der Haupt-, Finanz-, und Wirtschaftsförderungsausschuss schließt sich der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur an.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

 

Zustimmung: CDU, AL, SPD, FDP, FWR 

Ablehnung: 

Enthaltung: 

   
    18.07.2023 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die rückwirkende anteilige Rückerstattung an die Familien der Kitas „An der Rodau“, „Villa Kunterbunt“ und „Zwickauer Straße“. Es handelt sich um den Differenzbetrag des Kostenbeitrags zwischen einem Ganztagsplatz und einem Zweidrittelplatz. Betroffen sind hiervon ausschließlich Familien, die in diesen Einrichtungen einen Ganztagsplatz (U3/Ü3) gebucht haben.

 

Entsprechend der Satzungnderung, bleiben die ersten vier Wochen der reduzierten Betreuungszeiten für die Rückerstattung unberücksichtigt. Deshalb gelten folgende Zeiträume für die Rückerstattung:

 

r die Kita „An der Rodau“ ab dem 13.01.2023 bis in Kraft treten der Satzungsänderung.

 

r die Kitas „Villa Kunterbunt“ und „Zwickauer Straße“ ab dem 06.03.2023 bis in Kraft treten der Satzungsänderung.

 

r die Zeit ab in Kraft treten der Satzungsänderung ist diese die rechtliche Grundlage für die zukünftigen Rückerstattungen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen 

 

Zustimmung: CDU (9), AL/Grüne (9), SPD (5), FWR (3), FDP (3), AfD (1) 

Ablehnung: ./. 

Enthaltung: ./.

 

Ö 3  
4. Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark  
Enthält Anlagen
VO/0183/23  
Ö 4  
7. Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark  
Enthält Anlagen
VO/0184/23  
Ö 5  
Antrag der FDP-Fraktion: KiSS-Siegel für Rödermärker Kitas  
FDP/0189/23  
Ö 6  
Antrag der FDP-Fraktion: "Stand der Dinge" - Jugendplätze  
FDP/0063/23  
Ö 7  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 8  
Mitteilungen und Anfragen