Beschlussvorschlag:
Die Stadt Rödermark erwirbt das Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Flur-stück 188 mit 278 m².
Der Kaufpreis beträgt 150.000,00 € zuzüglich Vertragsnebenkosten.
Folgende Bedingung ist Voraussetzung für den Erwerb:
Es muss sichergestellt sein, dass auf dem Grundstück keine schädlichen Bodenverunreinigungen vorhanden sind. Sollte dies der Fall sein und für den Fall, dass beim Abriss des Gebäudes innerhalb von 15 Jahren nach Vertragsabschluss Bodenverunreinigungen festgestellt werden, so hat ein Kostenersatz durch den derzeitigen Eigentümer zu erfolgen. Dies ist vertraglich festzuschreiben.
Sollte das Anwesen erworben werden, so wird es aus dem Anlagevermögen der Stadt Rödermark in das Anlagevermögen der Kommunalen Betriebe Rödermark übertragen.
Auf Grundlage des vorhandenen Mietvertrages ist eine Fortsetzung des bestehenden Mietverhältnisses ohne größere Renovierungsmaßnahmen möglich. Ebenso ist auf dieser Grundlage eine Kündigung des derzeitigen Mietverhältnisses für den Fall einer geplanten Niederlegung des Gebäudes in einem überschaubaren Zeitraum möglich.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: