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Tagesordnung - 19. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie  

 
 
Bezeichnung: 19. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Datum: Mi, 06.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:34 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Vorstellung Planungsbüro für ISEK (Rittmannsperger Architekten GmbH)      
Ö 3  
Überwachung des Außenbereichs durch die neue Feldschützin      
Ö 4  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Freifläche um das Badehaus in Urberach neu gestalten  
CAL/0081/18  
Ö 5  
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge  
Enthält Anlagen
VO/0105/18  
Ö 6  
Antrag der Fraktion FWR: Abschaffung Straßenbeitragssatzung in Rödermark  
FWR/0099/18  
Ö 7  
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Aufhebung der Straßenbeitragssatzung  
CAL/0108/18  
Ö 8  
Antrag der SPD-Fraktion: Finanzierungskonzept zur Sanierung der Straßen in Rödermark  
SPD/0100/18  
Ö 9  
Erwerb des Anwesens Dieburger Straße 31, Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Flurstück 188 mit 278 m²  
VO/0111/18  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Rödermark erwirbt das Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Flur-stück 188 mit 278 m².

Der Kaufpreis beträgt 150.000,00 € zuzüglich Vertragsnebenkosten.

 

Folgende Bedingung ist Voraussetzung für den Erwerb:

Es muss sichergestellt sein, dass auf dem Grundstück keine schädlichen Bodenverunreinigungen vorhanden sind. Sollte dies der Fall sein und für den Fall, dass beim Abriss des Gebäudes innerhalb von 15 Jahren nach Vertragsabschluss Bodenverunreinigungen festgestellt werden, so hat ein Kostenersatz durch den derzeitigen Eigentümer zu erfolgen. Dies ist vertraglich festzuschreiben.

 

Sollte das Anwesen erworben werden, so wird es aus dem Anlagevermögen der Stadt Rödermark in das Anlagevermögen der Kommunalen Betriebe Rödermark übertragen.

 

Auf Grundlage des vorhandenen Mietvertrages ist eine Fortsetzung des bestehenden Mietverhältnisses ohne größere Renovierungsmaßnahmen möglich. Ebenso ist auf dieser Grundlage eine Kündigung des derzeitigen Mietverhältnisses für den Fall einer geplanten Niederlegung des Gebäudes in einem überschaubaren Zeitraum möglich.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

   
    06.06.2018 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
    Ö 9 - (offen)
   

Herr Bürgermeister Kern verweist vor der Diskussion über diesen Tagesordnungspunkt auf den Datenschutz und damit verbunden auf die Tatsache, dass bei eingehender Diskussion und Nennung von Namen, Miethöhe usw. die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden müsste.

Anschließend erläutert Herr Bürgermeister Kern die Vorlage des Magistrates.

 

Es erfolgt keine Abstimmung.

Die Vorlage wird noch einmal in der Magistratssitzung am 11.06.2018 behandelt. Der Beschlussvorschlag soll geändert werden (Absatz 2 und 4 rausnehmen).

 

Ö 10  
Antrag der Fraktion FWR: Nutzung der Tiefgarage in der Kulturhalle  
FWR/0115/18  
Ö 11  
Antrag der Fraktion FWR: RMV Fahrplanheft Rödermark  
FWR/0116/18  
Ö 12  
Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 13  
Mitteilungen und Anfragen