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Sachverhalt/Begründung:
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben und der Auflage der Kommunalaufsicht war zur Deckung des Haushaltes 2018 eine Straßenbeitragssatzung einzuführen.
Durch Mitteilung des Magistrates in der STVV am 02.Mai „5. Vorläufiges Jahresergebnis 2017“ weist das Jahresergebnis 2017 im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss von 197.805,62 € (Plan Verlust 872,649,86 €) aus. Somit ist die Verpflichtungen aus dem Schutzschirmvertrag bereits 2018, ein Jahr eher als vertraglich vereinbart, erfüllt und die Grundlage der Aufsichtsbehörde für die Einführung der “Straßenbeitragssatzung“ zu verlangen entfallen.
An der in der STVV am 08.12.2017 beschlossenen Bruttoinvestitionssumme von bis zu 1 Million Euro für die grundhafte Sanierung von Straßen und der Vorgaben zum Verfahren wird festgehalten. Daher ist dieser Beschluss wie im Beschlussvorschlag dargestellt abzuändern.
Beschlussvorschlag:
1. Die von der Stadtverordnetenversammlung am 08.12.2017 beschlossene „Satzung zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge“, öffentlich bekanntgemacht am 21.12.2017 im Neuen Heimatblatt und in Kraft getreten am 01.01.2018 wird aufgehoben.
2. Der Magistrat wird beauftragt, die hierzu erforderlichen Schritte durchzuführen.
3. Die Punkte 3., 6. und 7. des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 08.12.2017, TOP 10. „Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Andere Liste / Die Grünen: Einführung der Straßenbeitragssatzung mit Kompensation“ werden aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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