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Sachverhalt/Begründung:
Das Anwesen Dieburger Straße 31 wurde der Stadt zum Kauf angeboten. Es handelt sich um ein 287 m² großes Grundstück, auf dem sich eine vermietetes Einfamilienhaus befindet.
Für das Objekt wird ein Kaufpreis von 150.000,00 € gefordert. Der Erwerb des Grundstücks in dieser exponierten Lage erscheint trotz des hohen Kaufpreises aus strategischen Gründen geboten.
Es gibt allerdings noch einige wirtschaftliche Unwägbarkeiten. Der Kauf sollte nur vollzogen werden, wenn sichergestellt ist, dass auf dem Grundstück keine schädlichen Bodenverunreinigungen vorhanden sind. Sollten dennoch Bodenverunreinigungen vorhanden sein, so hat ein Kostenersatz durch den derzeitigen Eigentümer zu erfolgen. Dies gilt auch für den Fall, dass erst bei Abriss des Gebäudes in einem bestimmten Zeitraum Bodenverunreinigungen festgestellt werden. Diese Verpflichtung des Verkäufers ist vertraglich festzuschreiben. Die Verpflichtung kann aufgrund des angestrebten Verwertung und der Laufzeit des Förderprogramms auf 15 Jahre befristet werden.
Eine Begehung des Objektes mit anschließender Bewertung hat stattgefunden. Ein Vermerk hierüber liegt vor (siehe Anlage).
Aufgrund des vorhandenen Mietvertrages ist eine Kündigung des jetzigen Mietverhältnisses in einem überschaubaren Zeitraum möglich.
Der Erwerb des Anwesens Dieburger Straße 31 wurde bereits vorsorglich in den Antrag auf Förderung im Rahmen Programms „Stadtumbau in Hessen“ für das Jahr 2018 mit aufgenommen. Die Chance einer 63,11-prozentigen Refinanzierung der Erwerbskosten ist somit gegeben. Allerdings gilt dies nur für den Betrag, den ein – bei Anerkennung der Förderfähigkeit - noch zu erstellendes Wertgutachten ausweisen würde.
Der Fördermittelantrag enthält folgende Begründung für die Durchführung der Maßnahme:
Im Falle eines Erwerbs wird das Anwesen aus dem Anlagevermögen der Stadt Rödermark in das Anlagevermögen der Kommunalen Betriebe Rödermark übertragen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Rödermark erwirbt das Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Flur-stück 188 mit 278 m². Der Kaufpreis beträgt 150.000,00 € zuzüglich Vertragsnebenkosten.
Folgende Bedingung ist Voraussetzung für den Erwerb: Es muss sichergestellt sein, dass auf dem Grundstück keine schädlichen Bodenverunreinigungen vorhanden sind. Sollte dies der Fall sein und für den Fall, dass beim Abriss des Gebäudes innerhalb von 15 Jahren nach Vertragsabschluss Bodenverunreinigungen festgestellt werden, so hat ein Kostenersatz durch den derzeitigen Eigentümer zu erfolgen. Dies ist vertraglich festzuschreiben.
Sollte das Anwesen erworben werden, so wird es aus dem Anlagevermögen der Stadt Rödermark in das Anlagevermögen der Kommunalen Betriebe Rödermark übertragen.
Auf Grundlage des vorhandenen Mietvertrages ist eine Fortsetzung des bestehenden Mietverhältnisses ohne größere Renovierungsmaßnahmen möglich. Ebenso ist auf dieser Grundlage eine Kündigung des derzeitigen Mietverhältnisses für den Fall einer geplanten Niederlegung des Gebäudes in einem überschaubaren Zeitraum möglich.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Zur Finanzierung des Grunderwerbs können verfügbare Haushaltsreste der Investition SB14-03K „Erwerb von Grundstücken und Gebäuden“ aus dem Haushaltsjahr 2017 herangezogen werden. /23.05.18 Mur Anlagen - Angaben zum Verkäufer - Lageplan aus Förderprogramm-Antrag - Begehungsvermerk
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