Beschlussvorschlag:
1) Sobald die „Kann-Regelung“ für eine Einführung einer Straßenbeitragssatzung in Hessen Gesetzeskraft erlangt hat wird der im Dezember 2017 von der Stadtverordnetenversammlung gefasste Beschluss über die Einführung einer Straßenbeitragssatzung in Rödermark aufgehoben.
2) Zur Sicherstellung der für kontinuierliche Straßensanierungsmaßnahmen erforderlichen finanziellen Mittel wird festgelegt, dass ab dem auf die Beschlussaufhebung gem. Punkt 1) folgenden Fiskaljahr in jedem Jahr der Gegenwert von 100 Hebepunkten der Grundsteuer B zweckgebunden ausschließlich dafür verwendet wird.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: