Der Erste Stadtrat gibt Hintergrundinformationen zu dieser Vorlage und beantwortet alle Fragen der Mitglieder.
Der Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt, vorbehaltich der Beschlussfassung der Satzung des Landkreises Offenbach über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz (LAG) durch den Kreistag am 20.06.2018, die
Satzung der Stadt Rödermark über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz (LAG)
gemäß dem beigefügten Entwurf.
Sollten sich aus der Beschlussfassung des Kreistages Änderungen an dem Satzungsentwurf der Stadt Rödermark ergeben, werden diese nachträglich in die Satzungsausfertigung eingepflegt.