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Vorlage - VO/0109/18  

 
 
Betreff: Neufassungen der "Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark" und der "Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
07.06.2018 
21. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses      
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung
07.06.2018 
15. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur zurückgestellt   
Magistrat Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
19.06.2018 
18. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
SynopseKitaBenutzung-Entwurf  
SynopseKitaGebühren2018-EntwurfNeu  
Entwurf-Neufassung-KitaBenutzungsSatzung  
Entwurf-Neufassung-KitaKostenbeitragsSatzungNEU  

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Sachverhalt/Begründung:

 

Mit dem Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches und anderer Rechtsvorschriften vom 26. April 2018 (GVBl. S. 69) wurde die Landesförderung für die Freistellung vom Teilnahme und Kostenbeitrag nach § 32c des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) neu geregelt.

 

Zur Einführung der erweiterten Beitragsfreistellung ist, eine Anpassung der kommunalen Satzungen vorzunehmen.

Diese wäre zur Beantragung der erweiterten Landesförderung ab dem 01. August 2018 nicht zwingend vor diesem Datum erforderlich. Eine Anpassung vor Beginn des neuen Kindergartenjahres erleichtert jedoch die Gebührenabwicklung bzw. -anforderung.

 

Kostenbeiträge:

 

In der Praxis bedeutet dies, dass die entsprechenden Kostenbeiträge für die 6-stündige Betreuungszeit von den Eltern der Kinder im Alter vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt nicht erhoben werden dürfen, unabhängig von der Höhe der jeweils festgelegten Gebühr für diese Betreuungszeit, auch wenn diese die Landesförderung von monatlich 135,60 € überschreiten würde.

Für die Betreuungszeiten, die über sechs Stunden täglich hinausgehen, darf nur der diesem Zeitanteil entsprechenden Teilnahme- und Kostenbeitrag erhoben werden.

 

Die Satzung muss jedoch weiterhin in § 2 die Höhe der Kostenbeiträge erkennen lassen, von denen die Eltern freigestellt werden. In § 3 der Kostenbeitragssatzung wird – gemäß des Formulierungsvorschlages durch den Hessischen Städte- und Gemeindebundes – die Befreiung von den Kostenbeiträgen geregelt.

 

Der Fachbereich Finanzen hat die in die Satzung aufzunehmenden Kostenbeiträge je Betreuungsmodell ermittelt und die anteiligen Kostenbeiträge für die 2/3 und Ganztagsplätze kalkuliert. Danach ist der Kostenbeitrag für einen 2/3-Platz 60 € monatlich und für einen Ganztagsplatz 114 € monatlich höher als der Halbtagsplatz (126 €).

 

Dies entspricht einem Kostenbeitrag von 6 €/pro Wochenstunde, der über die Freistellung hinausgeht.

 

Im Bereich der Geschwisterkinderregelung gewährt die städtische Kostenbeitragssatzung eine höhere, als in der Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes vorgesehene Kostenbeitragsentlastung. Die städtische Regelung geht nach Reihenfolge der Geburt der Kinder vor; die Regelung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes würde jedoch den höchsten tatsächlich ermittelten Kostenbeitrag erheben.

 

Betreuungszeiten und Neufassung der Satzung:

 

Die durchgeführte Elternbefragung hat die Anpassung der Betreuungszeiten für die drei Betreuungsmodelle ergeben:

 

ALTNEUBetreuungsstunden

Halbtagsplatz7.00-12.30 Uhr7.00-13.00 Uhr6 Stunden

2/3-Platz7.00-14.00 Uhr7.00-15.00 Uhr8 Stunden

Ganztagsplatz7.00-17.00 Uhr7.00-17.00 Uhr10 Stunden

 

Im Rahmen der Anpassung der Betreuungszeiten und der Kostenbeiträge wurde in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich „Kinder“ die bestehenden Satzungen überprüft.

 

Es wurde vereinbart, dies weitestgehend an die Mustersatzung des Hessischen Städte-und Gemeindebundes anzupassen. Aus diesem Grund werden Neufassungen der Benutzungssatzung und Kostenbeitragssatzung für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen vorgeschlagen.

 

Die geplanten Anpassungen an die Mustersatzung sind für beide Satzungen in einer Synopse dargestellt. (Abweichungen zur Mustersatzung wurden farblich hervorgehoben).

Ebenso sind dieser Vorlage die Satzungsentwürfe für Neufassungen der "Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark" und der "Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark" beigefügt.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Neufassungen der

 

-          "Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark"

-          "Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark“

 

gemäß den beigefügten Entwürfen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

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Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

Die Gebührensätze wurden vom Fachbereich Finanzen ermittelt und bereits im Magistrat am 03.04.18 und 16.04.18 sowie im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss am 19.04.18 erörtert.

/He, 23.05.18

 

 

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Anlagen

-          Synopse zur Neufassung der Benutzungssatzung

-          Synopse zur Neufassung der Kostenbeitragssatzung

-          Entwurf der „Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark“

-          Entwurf der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rödermark“

-           

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 SynopseKitaBenutzung-Entwurf (154 KB)      
Anlage 2 2 SynopseKitaGebühren2018-EntwurfNeu (111 KB)      
Anlage 3 3 Entwurf-Neufassung-KitaBenutzungsSatzung (69 KB)      
Anlage 4 4 Entwurf-Neufassung-KitaKostenbeitragsSatzungNEU (68 KB)