Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Das Land Hessen hat durch eine Änderung des Landesaufnahmegesetzes die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass die Unterbringungskosten für Flüchtlinge im Rahmen von kommunalen Gebührensatzungen als öffentlich-rechtliches Leistungsentgelt definiert werden können. Das Land Hessen ist damit eine Forderung der kommunalen Spitzenverbände nachgekommen. Das Gesetz sieht ausdrücklich die Möglichkeit der rückwirkenden Inkraftsetzung solcher Satzungen vor.
Dadurch wurde eine Grundlage geschaffen, das Unterbringungsverhältnis mit den Flüchtlingen deutlich vom Mietrecht abzugrenzen, insbesondere in Bezug auf die Unterbringungskosten. Die Unterbringungskosten werden dadurch zu öffentlich-rechtlichen Forderungen. Das erleichtert die Möglichkeit, diese Kosten von öffentlich-rechtlichen Leistungszahlungen einbehalten zu können sowie die Forderungen bei entsprechender Notwendigkeit leichter und bevorrechtigt vor privaten Forderungen eintreiben zu können.
Im Rahmen der kreisweiten Bürgermeisterdienstversammlung bzw. der kreisweiten Runde der Sozialdezernenten wurde zur Umsetzung der Gesetzesänderung vereinbart, dass eine entsprechende Gebührensatzung durch den Landkreis Offenbach erlassen wird und die Landkreisverwaltung die Vollziehung der Satzung übernimmt.
Die Kommunen sollen nun eine Gebührensatzung erlassen, in der auf die Gebührensatzung des Kreises verwiesen wird. Zur Regelung der Abwicklung und zur rechtlichen Absicherung wird zwischen den Kreiskommunen und dem Landkreis eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen.
Die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landkreis und den Kreiskommunen sowie die entsprechenden Gebührensatzungen der Kreiskommunen sollen rückwirkend zum 1.1.2017 in Kraft treten. Die Möglichkeit der Rückdatierung ist im Landesaufnahmegesetz ausdrücklich eingeräumt. Zwischen dem Landkreis und den Kreiskommunen besteht jedoch Einvernehmen, die Verfahrensweise grundsätzlich erst zum Stichtag 1.6.2018 umzusetzen. Im Bedarfsfall könnten jedoch auch noch Altforderungen geltend gemacht werden.
Aus Sicht der Stabstelle „Projektbearbietung und Unterbringung von Flüchtlingen“ ist es nun erforderlich, den beigefügten Entwurf für die örtliche Gebührensatzung mit dem Verweis auf die Anwendung der Kreissatzung zu beraten und zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt, vorbehaltich der Beschlussfassung der Satzung des Landkreises Offenbach über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz (LAG) durch den Kreistag am 20.06.2018, die
Satzung der Stadt Rödermark über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz (LAG)
gemäß dem beigefügten Entwurf.
Sollten sich aus der Beschlussfassung des Kreistages Änderungen an dem Satzungsentwurf der Stadt Rödermark ergeben, werden diese nachträglich in die Satzungsausfertigung eingepflegt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen - Entwurf für die Satzung der Stadt Rödermark über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen nach dem Landesaufnahmegesetz (LAG) - Entwurf für die Gebührensatzung des Kreises (Die abschließende Beratung und Beschlussfassung im Kreistag ist für den 20.6.2018 vorgesehen). - Entwurf für die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landkreis und den Kreiskommunen (Diese wurde aufgrund des Zeitdrucks und der anstehenden Sommerpause mittlerweile unterzeichnet).
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