Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBI S. 1548) geändert worden ist, die Aufstellung des Bebauungsplans A 21.5 “Nördlich des Rödermarkrings“ (Abgrenzung siehe nachstehend).
Planungsziel ist es, Ansiedlungsflächen für das produzierende und weiterverarbeitende Gewerbe zu sichern, das gewerbliche Umfeld vor negativen Auswirkungen einer ungeordneten Entwicklung zu schützen und eine behutsame Weiterentwicklung der Struktur des Gebietes, insbesondere im Hinblick auf die Einzelhandelsnutzungen, und zwar unter Fortführung des bestehenden Einzelhandelskonzepts, zu verfolgen. Nach jetzigem Sachstand ist die Ansiedlung eines Drogeriemarktes in der Größenordnung von ca. 650 m² Verkaufsfläche gebietsverträglich, allerdings vorbehaltlich der genaueren Prüfung der verkehrlichen Belange. Wenn die verkehrlichen Belange zufriedenstellend geklärt bzw. etwaige Problematiken gelöst werden können, wird eine solche Ansiedlung unterstützt. (Aktualisierung erfolgt zur Sitzung).
Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem geplanten Geltungsbereich ergeben, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.
Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Planungsbüro Holger Fischer aus Linden beauftragt.
Die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB sind einzuleiten.
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes A 21.5 „Nördlich des Rödermarkrings“
genordet, ohne Maßstab
Es wird ein Ergänzungsantrag der Fraktionen von CDU und AL/Die Grünen verteilt.
Er könnte noch als Tagesordnungspunkt für die Stadtverordnetenversammlung aufgenommen werden.
Herr Spieß bittet darum, die bisher erfolgten Änderungen zu Tagesordnungspunkt 9 auf den Anträgen kenntlich zu machen.
Eine weitere Aussprache und Beschlussfassung erfolgen nicht.