Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
In Rödermark mangelt es akut an Gewerbeentwicklungsflächen. Bis auf einzelne Restgrundstücke, die der Innenverdichtung zugeführt werden könnten, kann Rödermark weder externen Interessenten noch bereits bestehenden Gewerbebetrieben mit Expansionswunsch Entwicklungsgrundstücke von Belang anbieten. Ein Großteil des Leerstand in vorhandenen Objekten ist aufgrund anderweitiger Wünsche oder Pläne der Eigentümer nicht verwertbar. Für die zukünftige Entwicklung der Stadt (Arbeitsplätze, Gewerbe- und Einkommenssteuer, etc.) ist es daher absolut notwendig, moderat neue Gewerbegebiete auszuweisen – natürlich in ständiger Abwägung zu Umwelt- und Imissionsschutz. Die FDP Rödermark schätzt den Bedarf an neuen, bisher unbebauten Gewerbeflächen in Rödermark in den nächsten 20 Jahren auf mindestens 10 ha. Diese Flächen sollen vor allem sicherstellen können, dass vorhandene Rödermärker Firmen mit Expansionsbedarf diesen in Rödermark nachgehen können und der Stadt nicht den Rücken kehren müssen, weil es hier kein entsprechendes Grundstücksangebot gibt. Des Weiteren sollte natürlich auch die Ansiedlung neuer Firmen oder die Verlagerung von Firmen nach Rödermark Ziel der städtischen Wirtschaftsförderung sein. Dazu bedarf es geeigneter Gewerbeflächen. Selbst wenn in den nächsten 10 Jahren alle im regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) als Gewerbeflächen oder Weißflächen gekennzeichneten Gebiete einer Entwicklung als Gewerbefläche zugeführt werden, werden die Flächen knapp werden, weitere Flächen könnten benötigt werden, um eine negative Entwicklung Rödermarks zu vermeiden. Diese Flächen sind im aktuellen RegFNP nicht vorgesehen, sind die letzten Flächen (Kapellenstraße-Rödermarkring, Hainchesbuckel) erst einmal entwickelt, hat Rödermark keine weitere Optionen mehr für Entwicklung. Vorausschauend sollten daher jetzt die nötigen Schritte unternommen werden, um diese Situation nicht entstehen zu lassen. Aus Sicht der FDP ist es daher oberste Pflicht zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen es möglich ist, weitere Optionen auf Gewerbegebiete zu erhalten. Die FDP Fraktion hat die Stadtfläche von Rödermark auf solche potenziellen Gewerbeerweiterungsflächen untersucht. Da die Grüne Mitte auf ihrer gesamten Breite erhalten werden soll, gibt es für die bestehenden Gewerbegebiete (bis auf den Hainchesbuckel) keine Erweiterungsoptionen mehr. Da weiterhin neue Gewerbegebiete in unmittelbarer Nachbarschaft von Wohnbebauung nicht gewollt, durchsetzbar und auch nirgendwo im Stadtgebiet sinnvoll sind, ein Großteil der Außenflächen Rödermarks entweder Wald ist oder als Landschaftsschutzgebiet oder Wasserschutzgebiet ausgewiesen ist, kommen aus Sicht der FDP maximal 2 Areale in Frage, die auf ihre Eignung hin zu untersuchen sind.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat zu berichten:
Die Punkte 4-6 sollen sich konkret auf die folgenden beiden Teilflächen beziehen: Teilfläche 1 befindet sich in der Flur 16 von Ober-Roden und soll folgende Flurstücke umfassen: Teilfläche 2 befindet sich in der Fluren 5 und 6 von Urberach und soll folgende Flurstücke umfassen:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltun |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||