Bürgerinformationssystem

Vorlage - FDP/0160/15  

 
 
Betreff: Voraussetzungen für Abweichungsverfahren vom regionalen Flächennutzungsplan (Berichtsantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Anhörung
23.09.2015 
37. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zurückgestellt   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Anhörung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Anhörung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

In Rödermark mangelt es akut an Gewerbeentwicklungsflächen. Bis auf einzelne Restgrundstücke, die der Innenverdichtung zugeführt werden könnten, kann Rödermark weder externen Interessenten noch bereits bestehenden Gewerbebetrieben mit Expansionswunsch Entwicklungsgrundstücke von Belang anbieten. Ein Großteil des Leerstand in vorhandenen Objekten ist aufgrund anderweitiger Wünsche oder Pläne der Eigentümer nicht verwertbar. Für die zukünftige Entwicklung der Stadt (Arbeitsplätze, Gewerbe- und Einkommenssteuer, etc.) ist es daher absolut notwendig, moderat neue Gewerbegebiete auszuweisen – natürlich in ständiger Abwägung zu Umwelt- und Imissionsschutz.

Die FDP Rödermark schätzt den Bedarf an neuen, bisher unbebauten Gewerbeflächen in Rödermark in den nächsten 20 Jahren auf mindestens 10 ha. Diese Flächen sollen vor allem sicherstellen können, dass vorhandene Rödermärker Firmen mit Expansionsbedarf diesen in Rödermark nachgehen können und der Stadt nicht den Rücken kehren müssen, weil es hier kein entsprechendes Grundstücksangebot gibt. Des Weiteren sollte natürlich auch die Ansiedlung neuer Firmen oder die Verlagerung von Firmen nach Rödermark Ziel der städtischen Wirtschaftsförderung sein. Dazu bedarf es geeigneter Gewerbeflächen.

Selbst wenn in den nächsten 10 Jahren alle im regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) als Gewerbeflächen oder Weißflächen gekennzeichneten Gebiete einer Entwicklung als Gewerbefläche zugeführt werden, werden die Flächen knapp werden, weitere Flächen könnten benötigt werden, um eine negative Entwicklung Rödermarks zu vermeiden. Diese Flächen sind im aktuellen RegFNP nicht vorgesehen, sind die letzten Flächen (Kapellenstraße-Rödermarkring, Hainchesbuckel) erst einmal entwickelt, hat Rödermark keine weitere Optionen mehr für Entwicklung. Vorausschauend sollten daher jetzt die nötigen Schritte unternommen werden, um diese Situation nicht entstehen zu lassen. Aus Sicht der FDP ist es daher oberste Pflicht zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen es möglich ist, weitere Optionen auf Gewerbegebiete zu erhalten.

Die FDP Fraktion hat die Stadtfläche von Rödermark auf solche potenziellen Gewerbeerweiterungsflächen untersucht. Da die Grüne Mitte auf ihrer gesamten Breite erhalten werden soll, gibt es für die bestehenden Gewerbegebiete (bis auf den Hainchesbuckel) keine Erweiterungsoptionen mehr. Da weiterhin neue Gewerbegebiete in unmittelbarer Nachbarschaft von Wohnbebauung nicht gewollt, durchsetzbar und auch nirgendwo im Stadtgebiet sinnvoll sind, ein Großteil der Außenflächen Rödermarks entweder Wald ist oder als Landschaftsschutzgebiet oder Wasserschutzgebiet ausgewiesen ist, kommen aus Sicht der FDP maximal 2 Areale in Frage, die auf ihre Eignung hin zu untersuchen sind.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat zu berichten:

  1. Wie lange ist der aktuell gültige Flächennutzungsplan festgeschrieben? Wann ist eine Neufassung des RegFNP vorgesehen?

 

  1. Unter welchen Voraussetzungen sind Abweichungen vom heute gültigen RegFNP möglich? Welche Regeln bzgl. Ausgleichs- bzw. Tauschflächen gelten?

 

  1. An welcher Stelle könnte gegebenenfalls in Rödermark der naturschutzrechtliche Ausgleich stattfinden?

 

  1. Welche Kosten wären jeweils in etwa mit diesen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen verbunden, wenn eines der beschriebenen Areale einer Gewerbeentwicklung zugeführt werden würde?

 

  1. Gibt es außer der Nichtberücksichtigung im aktuellen RegFNP weitere rechtliche Gründe, die gegen eine Entwicklung der nachfolgend benannten Areale zu Gewerbegebieten sprechen?

 

  1. Wie sieht die Situation bzgl. Erschließung und verkehrstechnischer Anbindung aus? Wären hiermit Probleme verbunden? Wenn ja, welcher Art und wie ließen sich diese beheben?

 

  1. Sieht der Magistrat im Gebiet der Stadt Rödermark weitere Gebiete, auf denen eine Gewerbeentwicklung denkbar wäre und die eventuell geeigneter wären als die vom Antragsteller ins Auge gefassten Areale?

 

Die Punkte 4-6 sollen sich konkret auf die folgenden beiden Teilflächen beziehen:

Teilfläche 1 befindet sich in der Flur 16 von Ober-Roden und soll folgende Flurstücke umfassen:
2-12/1 mit insgesamt 30.500 m2, 13/1-30 mit insgesamt 36.300 m2 sowie 31/1-46 mit insgesamt 29.820 m2. Die Gesamtfläche beträgt 9,834 ha.

Teilfläche 2 befindet sich in der Fluren 5 und 6 von Urberach und soll folgende Flurstücke umfassen:
Flur 6, Flurstücke 89 und 94 mit insgesamt 28.100 m2, Flur 5, Flurstücke 2-16, 21 (z.T.), 25 und 26 mit insgesamt rund 100.000 m2. Die Gesamtfläche beträgt rund 13 ha.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltun