Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat zu berichten:
- Wie lange ist der aktuell gültige Flächennutzungsplan festgeschrieben? Wann ist eine Neufassung des RegFNP vorgesehen?
- Unter welchen Voraussetzungen sind Abweichungen vom heute gültigen RegFNP möglich? Welche Regeln bzgl. Ausgleichs- bzw. Tauschflächen gelten?
- An welcher Stelle könnte gegebenenfalls in Rödermark der naturschutzrechtliche Ausgleich stattfinden?
- Welche Kosten wären jeweils in etwa mit diesen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen verbunden, wenn eines der beschriebenen Areale einer Gewerbeentwicklung zugeführt werden würde?
- Gibt es außer der Nichtberücksichtigung im aktuellen RegFNP weitere rechtliche Gründe, die gegen eine Entwicklung der nachfolgend benannten Areale zu Gewerbegebieten sprechen?
- Wie sieht die Situation bzgl. Erschließung und verkehrstechnischer Anbindung aus? Wären hiermit Probleme verbunden? Wenn ja, welcher Art und wie ließen sich diese beheben?
- Sieht der Magistrat im Gebiet der Stadt Rödermark weitere Gebiete, auf denen eine Gewerbeentwicklung denkbar wäre und die eventuell geeigneter wären als die vom Antragsteller ins Auge gefassten Areale?
Die Punkte 4-6 sollen sich konkret auf die folgenden beiden Teilflächen beziehen:
Teilfläche 1 befindet sich in der Flur 16 von Ober-Roden und soll folgende Flurstücke umfassen:
2-12/1 mit insgesamt 30.500 m2, 13/1-30 mit insgesamt 36.300 m2 sowie 31/1-46 mit insgesamt 29.820 m2. Die Gesamtfläche beträgt 9,834 ha.
Teilfläche 2 befindet sich in der Fluren 5 und 6 von Urberach und soll folgende Flurstücke umfassen:
Flur 6, Flurstücke 89 und 94 mit insgesamt 28.100 m2, Flur 5, Flurstücke 2-16, 21 (z.T.), 25 und 26 mit insgesamt rund 100.000 m2. Die Gesamtfläche beträgt rund 13 ha.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltun