TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Bericht zur Schulkindbetreuung Urberach |
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Ö 3 |
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Berichtsantrag der SPD-Fraktion: Schule an den Linden - Betreuungsangebot |
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SPD/0091/15 |
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Ö 4 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Sicherung des Betreuungsangebotes an der Schule an den Linden |
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SPD/0084/15 |
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Ö 5 |
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Wahl einer stellvertretenden Schriftführerin für den Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur |
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VO/0093/15 |
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Ö 6 |
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Antrag der FDP-Fraktion: "Rekommunalisierung der Tagespflege - klare Strukturen schaffen!" |
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FDP/0089/15 |
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Ö 7 |
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Umsetzung der Ziele des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) auf kommunaler Ebene - Anwendung des HessBGG in der Stadt Rödermark |
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VO/0062/15 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat und die Betriebskommission der Kommunalen Betriebe Rödermark, die jeweils gültigen Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) bei den Dienststellen der Stadt Rödermark und dem Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ im Rahmen ihrer Möglichkeiten umzusetzen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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05.05.2015 - Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur |
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Ö 7 - zur Kenntnis genommen |
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Dieser TOP wird weiterverwiesen in die Sitzung Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am 06.05.2015. Dort werden auch die Fragen der SPD und der FDP hierzu beantwortet.
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07.05.2015 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 5 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat und die Betriebskommission der Kommunalen Betriebe Rödermark, die jeweils gültigen Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) bei den Dienststellen der Stadt Rödermark und dem Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ im Rahmen ihrer Möglichkeiten umzusetzen. Herr Kern schlägt vor, dass der Magistrat bis Ende des Jahres ggfs. über die Ausführung des Auftrages im Fachausschuss berichtet. Der Vorschlag wird angenommen. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Der Tagesordnungspunkt soll in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung auf TOA genommen werden.
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19.05.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 6 - ungeändert beschlossen |
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Die Beschlussfassung erfolgte unter TO A. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat und die Betriebskommission der Kommunalen Betriebe Rödermark, die jeweils gültigen Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) bei den Dienststellen der Stadt Rödermark und dem Eigenbetrieb „Kommunale Betriebe Rödermark“ im Rahmen ihrer Möglichkeiten umzusetzen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, SPD, FWR Ablehnung: Enthaltung: FDP
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Ö 8 |
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Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 9 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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