Herr Bürgermeister Kern und Herr Kron (Fachbereichsleiter Bauverwaltung) erläutern dem Gremium die Notwendigkeit des geplanten Bauleitplanverfahrens.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) die
Änderung des Bebauungsplanes A 53 „Am Karnweg“ für das Gebiet westlich des
Jügesheimer Weges.
Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan A 53.1 „Westlich des
Jügesheimer Weges“
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 15 Nr. 540 und 542.
Der Geltungsbereich ist auch aus der nachfolgenden Karte ersichtlich:
Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.
Beabsichtigte Planung:
Es sollen insbesondere die Festsetzungen zur überbaubaren und nicht überbaubaren
Grundstücksfläche, zur Zahl der Vollgeschosse sowie zur Bauweise geändert werden.
Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen, da die Grundzüge der Planung nicht geändert werden.
Die Kosten für das Bauleitverfahren und die Vermessungskosten werden anteilig auf die Bauplätze umgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 13
Ablehnung: ./.
Enthaltung: ./.
Der Fachausschuss empfiehlt einstimmig der Vorlage zuzustimmen.