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Auszug - Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes in Ober-Roden "westlich des Jügesheimer Weges"  

 
 
4. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 31.08.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:22 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum Tramin (Zi.Nr. 300)
Ort: Konrad-Adenauer Str. 4-8, 63322 Rödermark
VO/0246/11 Aufstellungsbeschluss
Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes in Ober-Roden
"westlich des Jügesheimer Weges"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss

Herr Bürgermeister Kern und Herr Kron (Fachbereichsleiter Bauverwaltung) erläutern dem Gremium die Notwendigkeit des geplanten Bauleitplanverfahrens

Herr Bürgermeister Kern und Herr Kron (Fachbereichsleiter Bauverwaltung) erläutern dem Gremium die Notwendigkeit des geplanten Bauleitplanverfahrens.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) die

Änderung des Bebauungsplanes A 53 „Am Karnweg“ für das Gebiet westlich des

Jügesheimer Weges.

Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan A 53.1 „Westlich des

Jügesheimer Weges“

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden Flur 15 Nr. 540 und 542.

 

 

Der Geltungsbereich ist auch aus der nachfolgenden Karte ersichtlich:

 

 

 

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Magistrat ermächtigt, der Stadtverordnetenversammlung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorzulegen.

 

Beabsichtigte Planung:

Es sollen insbesondere die Festsetzungen zur überbaubaren und nicht überbaubaren

Grundstücksfläche, zur Zahl der Vollgeschosse sowie zur Bauweise geändert werden.

Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten

Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen, da die Grundzüge der Planung nicht geändert werden.

Die Kosten für das Bauleitverfahren und die Vermessungskosten werden anteilig auf die Bauplätze umgelegt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              13

Ablehnung:              ./.

Enthaltung:              ./.

 

Der Fachausschuss empfiehlt einstimmig der Vorlage zuzustimmen.