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Tagesordnung - 29. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales und Kultur  

 
 
Bezeichnung: 29. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales und Kultur
Gremium: Ausschuss für Familie, Soziales und Kultur
Datum: Mo, 19.04.2010 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Familienzentrum Am Motzenbruch
Ort: Am Motzenbruch, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden      
Ö 2  
Berichtsantrag der SPD-Fraktion: "Einrichtung eines ersten Jugendplatzes"      
Ö 3  
Konzept zur Tagespflege      
Ö 4  
Antrag der SPD-Fraktion: Prüfung zur Einführung eines städtischen Kulturtickets  
SPD/0117/10  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen:

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Umständen ein „Kulturticket“ für die kulturellen Veranstaltungen in Rödermark eingeführt werden kann.

 

  1. Bei der Vergabe des Kulturtickets soll der Personenkreis berücksichtigt werden, dessen wirtschaftliche Situation dem der Leistungsberechtigten nach dem SGB II entspricht.

 

  1. Es ist anzustreben, dass zu jeder Veranstaltung 25 Plätze für diesen Personenkreis zu einem Festpreis von 5 € bereitgestellt werden. Die Vergabekriterien sollen durch den Magistrat bei der Prüfung definiert und bei der Berichterstattung vorgelegt werden.

 

  1. Das Kulturticket soll jeweils für ein Jahr befristet gelten.

 

  1. Mit den freien Anbietern und den Vereinsringen in Rödermark möge der Magistrat Verhandlungen und Gespräche führen, ob derartige Angebote auch auf dessen Veranstaltungen - und zu welchen Bedingungen - ausgeweitet werden können.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

   
    19.04.2010 - Ausschuss für Familie, Soziales und Kultur
    Ö 4 - zur Kenntnis genommen
    Der Stadtverordnete Karademir begründet den Antrag der SPD-Fraktion:

Der Stadtverordnete Karademir begründet den Antrag der SPD-Fraktion:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen:

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Umständen ein „Kulturticket“ für die kulturellen Veranstaltungen in Rödermark eingeführt werden kann.

 

  1. Bei der Vergabe des Kulturtickets soll folgender Personenkreis berücksichtigt werden:

 

a)        Leistungsberechtigte nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld),

b)       Sozialhilfeempfänger nach dem 3. Kapitel des SGB XII

c)        Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII

d)       Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

e)       Nicht getrennt lebende Ehegatten/Lebenspartner und minderjährige unverheiratete Kinder im Haushalt der unter a) – d) genannten Leistungsberechtigten.

 

  1. Es ist anzustreben, dass zu jeder Veranstaltung 5 - 7% der vorhandenen Plätze für diesen Personenkreis zu einem Festpreis von 5 € bereitgestellt werden.

 

  1. Das Sozialticket soll jeweils für ein Jahr befristet werden.

 

  1. Mit den freien Anbietern sollen Verhandlungen geführt werden, derartige Angebote auch auf deren Veranstaltungen auszuweiten.

 

Nach den Stellungnahmen der Fraktionen, gibt Bürgermeister Kern Auskunft über eine Vorabprüfung der Fachabteilung. Es folgt eine Diskussion. Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion kündigt einen geänderten Beschlussvorschlag für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.04.2010 an. Es erfolgt keine Beschlussfassung.

   
    22.04.2010 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 11 - (offen)
   

Herr Lauer erläutert den geänderten Antrag der SPD-Fraktion (Prüfungsantrag).

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD und AL/Die Grünen gegen die Stimmen der FDP-Fraktion, dem Antrag zuzustimmen.

   
    04.05.2010 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 12 - zurückgestellt
    3

Der Antrag wird zur Beschlussfassung an den Haupt- und Finanzausschuss in dessen Sitzung am 20.05.2010 delegiert.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen:

 

1.      Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Umständen ein „Kulturticket“ für die kulturellen Veranstaltungen in Rödermark eingeführt werden kann.

 

2.      Bei der Vergabe des Kulturtickets soll der Personenkreis berücksichtigt werden, dessen wirtschaftliche Situation dem der Leistungsberechtigten nach dem SGB II entspricht.

 

3.      Es ist anzustreben, dass zu jeder Veranstaltung 25 Plätze für diesen Personenkreis zu einem Festpreis von 5 € bereitgestellt werden. Die Vergabekriterien sollen durch den Magistrat bei der Prüfung definiert und bei der Berichterstattung vorgelegt werden.

 

4.      Das Kulturticket soll jeweils für ein Jahr befristet gelten.

 

5.      Mit den freien Anbietern und den Vereinsringen in Rödermark möge der Magistrat Verhandlungen und Gespräche führen, ob derartige Angebote auch auf dessen Veranstaltungen - und zu welchen Bedingungen - ausgeweitet werden können.

 

6.      Die finanziellen Auswirkungen der Einführung eines Kulturtickets sind zu untersuchen und darzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:             

 

Zustimmung:             

Ablehnung:             

Enthaltung:             

   
    20.05.2010 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Zu diesem Tagesordnungspunkt verteilt die FDP-Fraktion einen Änderungsantrag

Zu diesem Tagesordnungspunkt verteilt die FDP-Fraktion einen Änderungsantrag.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem ersten Absatz des Änderungsantrags der FDP-Fraktion einstimmig zu.

Dieser lautet folgendermaßen:

 

 

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen unter welchen Umständen und zu welchen Konditionen eine Restplatz-/Kartenbörse für die kulturellen Veranstaltungen in Rödermark eingeführt werden kann.

 

 

Es folgt die Abstimmung über den SPD-Antrag mit dem folgenden Wortlaut:

 

1.      Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Umständen ein „Kulturticket“ für die kulturellen Veranstaltungen in Rödermark eingeführt werden kann.

 

2.      Bei der Vergabe des Kulturtickets soll der Personenkreis berücksichtigt werden, dessen wirtschaftliche Situation dem der Leistungsberechtigten nach dem SGB II entspricht.

 

3.      Es ist anzustreben, dass zu jeder Veranstaltung 25 Plätze für diesen Personenkreis zu einem Festpreis von 5 € bereitgestellt werden. Die Vergabekriterien sollen durch den Magistrat bei der Prüfung definiert und bei der Berichterstattung vorgelegt werden.

 

4.      Das Kulturticket soll jeweils für ein Jahr befristet gelten.

 

5.      Mit den freien Anbietern und den Vereinsringen in Rödermark möge der Magistrat Verhandlungen und Gespräche führen, ob derartige Angebote auch auf dessen Veranstaltungen - und zu welchen Bedingungen - ausgeweitet werden können.

 

6.              Die finanziellen Auswirkungen der Einführung eines Kulturtickets sind zu untersuchen und darzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:              mit Stimmenmehrheit angenommen

 

Zustimmung:              CDU, AL/Die Grünen, SPD

Ablehnung:              FDP

Enthaltung:              /

 

Ö 5  
Einschlägige Punkte zur Stadtverordnetenversammlung      
Ö 6  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 7  
Vorstellung Konzept Familienbildungsstätte Am Motzenbruch