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Der Stadtverordnete
Karademir begründet den Antrag der SPD-Fraktion: Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen:
a)
Leistungsberechtigte
nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), b)
Sozialhilfeempfänger
nach dem 3. Kapitel des SGB XII c)
Empfänger
von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des
SGB XII d)
Empfänger
von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) e)
Nicht
getrennt lebende Ehegatten/Lebenspartner und minderjährige unverheiratete
Kinder im Haushalt der unter a) – d) genannten Leistungsberechtigten.
Nach den Stellungnahmen der Fraktionen, gibt
Bürgermeister Kern Auskunft über eine Vorabprüfung der Fachabteilung. Es folgt
eine Diskussion. Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion kündigt einen
geänderten Beschlussvorschlag für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 22.04.2010 an. Es erfolgt keine Beschlussfassung. |
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