Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1
BauGB die Änderung des Bebauungsplanes A 20.3 „Plattenhecke, 3.
Änderungsplan“.
Der neu zu erstellende Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A
20.7 „Erikastraße“.
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Ober-Roden
Flur 20 Flurstück 456.
Sollten sich Änderungen der Geltungsbereichsgrenze als sinnvoll
erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden.
Ziel der Planung ist die Aufhebung der „Fläche für
Gemeinbedarf - Kirche -“,die Ausweisung eines Gebietes für eine Wohnbebauung
sowie für die Einrichtung eines Kinderspielplatzes.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
17.09.2008 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
Ö 13 - (offen)
DIESER TAGESORDNUNGSPUNKT WIRD VERSCHOBEN UND SOLL IN DER SITZUNG DES
HAUPT- und FINANZAUSSCHUSSES ERÖRTERT WERDEN:
DIESER TAGESORDNUNGSPUNKT WIRD
VERSCHOBEN UND SOLL IN DER SITZUNG DES HAUPT- und FINANZAUSSCHUSSES ERÖRTERT
WERDEN:
18.09.2008 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 12 - zur Kenntnis genommen
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1
BauGB die Änderung des Bebauungsplanes A 20.3 „Plattenhecke, 3.
Änderungsplan“.
Der neu zu erstellende Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A
20.7 „Erikastraße“.
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Ober-Roden
Flur 20 Flurstück 456.
Sollten sich Änderungen der Geltungsbereichsgrenze als sinnvoll
erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden.
Ziel der Planung ist die Aufhebung der „Fläche für
Gemeinbedarf - Kirche -“,die Ausweisung eines Gebietes für eine Wohnbebauung
sowie für die Einrichtung eines Kinderspielplatzes.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung einstimmig, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
30.09.2008 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 14 - zurückgestellt
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1
BauGB die Änderung des Bebauungsplanes A 20.3 „Plattenhecke, 3.
Änderungsplan“.
Der neu zu erstellende Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A
20.7 „Erikastraße“.
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Ober-Roden
Flur 20 Flurstück 456.
Sollten sich Änderungen der Geltungsbereichsgrenze als sinnvoll
erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden.
Ziel der Planung ist die Aufhebung der „Fläche für
Gemeinbedarf - Kirche -“, die Ausweisung eines Gebietes für eine
Wohnbebauung sowie für die Einrichtung eines Kinderspielplatzes.
01.10.2008 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1
BauGB die Änderung des Bebauungsplanes A 20.3 „Plattenhecke, 3.
Änderungsplan“.
Der neu zu erstellende Bebauungsplan erhält die Bezeichnung A
20.7 „Erikastraße“.
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Ober-Roden
Flur 20 Flurstück 456.
Sollten sich Änderungen der Geltungsbereichsgrenze als sinnvoll
erweisen, so wird im Rahmen der Offenlegung darüber befunden.
Ziel der Planung ist die Aufhebung der „Fläche für
Gemeinbedarf - Kirche -“,die Ausweisung eines Gebietes für eine
Wohnbebauung sowie für die Einrichtung eines Kinderspielplatzes.