Über diesen Tagesordnungspunkt wurde unter TO A Beschluss
gefasst.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, § 6 Abs. 1 ihrer
Geschäftsordnung vom 30. April 2002 wie folgt neu zu fassen:
“Die Stadtverordneten können sich zu einer Fraktion
zusammenschließen. Eine Fraktion ist der Zusammenschluss von mindestens zwei
Stadtverordneten.“