Bürgerinformationssystem
Nach Begründung durch die Antrag stellende Fraktion und den
Stellungnahmen der Fraktionen wird über den Antrag abgestimmt. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der
Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen wirtschaftlichen
Bedingungen bestehende städtische Gebäude mittels eines Blockheizkraftwerkes
(Kraft-Wärme-Kopplung), und / oder anderer regenerativer Energieträger
(Erdwärme, thermische Solaranlage, Pelletheizung) beheizt werden können.
Städtische Gebäude, bei denen in absehbarer Zeit die Sanierung oder der
Austausch der bestehenden Heizungsanlage anstehen, sind dabei besonders zu
betrachten. Das
Ergebnis der Prüfung soll bis zur Sommerpause dem Fachausschuss vorgelegt
werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig
angenommen Zustimmung: CDU, SPD, Andere Liste/Die
Grünen, FDP Ablehnung: / Enthaltung: / |
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