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Über diesen Tagesordnungspunkt wurde unter TO A Beschluss
gefasst. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, § 6 Abs. 1 ihrer
Geschäftsordnung vom 30. April 2002 wie folgt neu zu fassen: “Die Stadtverordneten können sich zu einer Fraktion
zusammenschließen. Eine Fraktion ist der Zusammenschluss von mindestens zwei
Stadtverordneten.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig
angenommen Zustimmung: CDU, SPD, Andere Liste/Die
Grünen, FDP Ablehnung: / Enthaltung: / |
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