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Auszug - Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung vom 30. April 2002  

 
 
37. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 4
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.02.2006 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Über diesen Tagesordnungspunkt wurde unter TO A Beschluss gefasst

Über diesen Tagesordnungspunkt wurde unter TO A Beschluss gefasst.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, § 6 Abs. 1 ihrer Geschäftsordnung vom 30. April 2002 wie folgt neu zu fassen:

 

“Die Stadtverordneten können sich zu einer Fraktion zusammenschließen. Eine Fraktion ist der Zusammenschluss von mindestens zwei Stadtverordneten.“

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:    einstimmig angenommen

 

Zustimmung:                    CDU, SPD, Andere Liste/Die Grünen, FDP

Ablehnung:                       /

Enthaltung:                      /