Bürgerinformationssystem

Auszug - Anfragen gem. § 26 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung  

 
 
37. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 3
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 07.02.2006 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
 
Beschluss

3

3.1            Anfrage der SPD-Fraktion

betr.: Prüfungsantrag ‚Friedhofsstraße’

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage wie folgt:

 

Im Februar 2005 wurde der Prüfungsantrag “Friedhofstraße“ einstimmig beschlossen.

 

Wir fragen in diesem Zusammenhang:

 

1.                  Wann wurde mit der Prüfung begonnen?

 

2.                 Welche der einzelnen Teilbereiche wurden wann und mit welchem Ergebnis durchgeführt?

 

3.                 Wann wurden der Stadtverordnetenversammlung die Ergebnisse der Prüfung vorgestellt?

 

Erster Stadtrat Sturm verliest den Antrag vom 10. Januar 2005 wie folgt:

Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Ortspolizeibehörde auf, zu prüfen, durch welche geeigneten Maßnahmen (absolutes Halteverbot, Einbahnregelung, bauliche Veränderungen u.a.) in der Friedhofstraße die Benutzung der Gehwege besonders durch Kinder, Eltern mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer sicherer gemacht oder gar erst ermöglicht werden kann.

 

Erster Stadtrat nimmt dazu folgendermaßen Stellung:

 

Die Situation in der Friedhofstraße ist ja nicht neu. Hier ist ja keine Veränderung eingetreten, sondern die Situation ist über Jahre, über Jahrzehnte gewachsen. So wurde auch schon vor mehreren Jahren die beengte Fußgängersituation dort überprüft und dies wurde jetzt wiederum durchgeführt im Januar 2005 und das Ergebnis ist im Grunde das gleiche gewesen, nämlich dass allein durch verkehrsrechtliche Maßnahmen eine Verbesserung der Situation nicht möglich ist. Verkehrsrechtlich wäre es einzig und allein möglich, dort eine Verbesserung für die Fußgänger dadurch zu erzielen, dass man im Grunde eine Einbahnstraße einrichtet und auf der verbleibenden Fahrbahn eine ausreichende Gehwegbreite errichtet. Das würde heißen, dass eine Fahrbahn gesperrt werden müsste. Wir hätten eine Restfahrbahnbreite von ungefähr 3,20 m und damit einen erheblichen Aufwand, der aber trotzdem nicht eine befriedigende Lösung bringen würde. Wir waren vor einem Jahr und sind immer noch der Meinung, dass dort eine gute Lösung nur durch eine Umbaumaßnahme erreicht werden kann. Wir sehen aber auch in der Friedhofstraße keine besondere Dringlichkeit. Wir haben dort wohl, zumindest an dem nördlichen Gehweg, eine beengende Situation für Fußgänger, die aber nicht etwas Besonderes im Stadtgebiet darstellt. Das haben wir an mehreren Stellen im Stadtgebiet. Ich hatte vor einem Jahr schon betont und sage das jetzt noch einmal: Das Parken vor diesem Gehweg wollen wir nicht aufheben. Das halten wir nicht für günstig. Wenn wir das Parken nicht mehr ermöglichen würden, käme es eher zu der Situation, dass Fußgänger auch nebeneinander auf der Fahrbahn gehen würden und diese dann höheren Gefahren ausgesetzt wären. Wir werden die Situation erst dann verbessern können, wenn bauliche Maßnahmen anstehen, d.h., wenn die Friedhofstraße grundhaft erneuert wird oder sonstige Eingriffe dort erfolgen müssen.

 

Zusatzfragen von Herrn Oberfranz werden vom Ersten Stadtrat Sturm beantwortet.

 

3.2            Anfrage der SPD-Fraktion
betr.: Kontrollen des Durchfahrtsverbots für den Schwerverkehr auf der B 486

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage wie folgt:

 

Im Februar 2005 hat die Stadtverordnetenversammlung einstimmig die Ortspolizeibehörde aufgefordert, durch verstärkte Kontrollen seitens des Ordnungsamtes die Einhaltung des Durchfahrtsverbotes für den Schwerverkehr auf der B486 in Urberach durchzusetzen.

 

Wir fragen:

 

4.                 Wie viele Kontrollen wurden diesbezüglichen 2005 durchgeführt und mit welchem Ergebnis?

 

5.                 Wie viel Kontrollen mehr wurden in 2005 als im Jahr 2004 durchgeführt?

 

Erster Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:

„Wir haben bereits im Jahr 2004 verstärkt Kontrollen durchgeführt. 2003, das Jahr, in dem die Mautdiskussion noch nicht im Gange war, hatten wir 4 Kontrollen zum LKW-Durchfahrtsverbot durchgeführt. Im Jahr 2004 wurden 8 spezielle LKW-Durchfahrtskontrollen und 4 allgemeine Verkehrskontrollen, bei denen auch der durchfahrende LKW-Verkehr kontrolliert wurde, vorgenommen. Insgesamt wurden im Jahr 2004 53 LKW überprüft und in 7 Fällen entsprechende Verstöße ermittelt. Das waren etwa 13% der durchfahrenden LKW. Im Jahr 2005 wurden 9 verdachtsabhängige Kontrollen, also spezielle LKW-Kontrollen durchgeführt und im Rahmen von 8 weiteren allgemeinen Verkehrskontrollen insgesamt also 17 Kontrollen, in denen das LKW-Durchfahren kontrolliert wurde, durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 119 LKW überprüft und 20 Fälle festgestellt, in denen die Ortsdurchfahrt unberechtigt benutzt wurde. Das entspricht etwa 17% der kontrollierten LKW. Insgesamt wurde damit im Jahr 2005 gegenüber dem noch nicht verstärkten Jahr 2003 425% mehr Kontrollen durchgeführt.

 

Zusatzfragen von Herrn Oberfranz werden vom Ersten Stadtrat Sturm beantwortet.

 

3.3            Anfrage der CDU-Fraktion
betr.: Errichtung von Parkplätzen auf dem Grundstück Dockendorffstraße/Glockengasse

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest die Anfrage wie folgt:

 

In ihrer Sitzung vom 10 Dezember 2004 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark den Magistrat durch Beschluss - basierend auf der Magistratsvorlage VO/0191/04 - beauftragt, das Gebäude Dockendorffstr. 27/Glockengasse 1 im Ortszentrum von Ober-Roden abzureißen und auf selbigem Grunde einen Parkplatz mit 10-11 Stellplätzen herzurichten.

Unter Bezugnahme auf den vorgenannten Sachverhalt wird daher um die Beantwortung folgender Anfragen gebeten

1.)     Weshalb wurden bis zum heutigen Tage zur Entspannung der innerörtlichen Parkplatzsituation die genannten Stellplätze auf dem vorstehend bezeichneten Grundstück noch nicht hergestellt?

2.)      Für wann ist die endgültige Her-/Fertigstellung der Stellplätze terminiert?

Bürgermeister Kern beantwortet die Anfrage folgendermaßen:

Der betreffende Stadtverordnetenbeschluss ist datiert vom 10. Dez. 2004. Im Mai 2005 wurde ein Antrag auf Abrissgenehmigung durch den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft beim Kreis Offenbach eingereicht, bei der Bauaufsicht eingegangen am 20. Mai 2005. Die Abbruchgenehmigung wurde durch das Kreisbauamt am 31.8.2005 erteilt. Eingegangen ist diese bei der Stadt Rödermark am 7. September 2005. Im Produkthaushalt stehen für Abriss und Parkplatz-Herstellung 50.000 € zur Verfügung. Damals war die Rede davon, dass nach Abriss ungefähr 11 Parkplätze eingerichtet werden könnten. Der Eigenbetrieb hat das noch einmal berechnet und skizziert und planerisch dargestellt, wahrscheinlich können es demnach nur 8 Parkplätze sein. Es sollte dann im Mai 2005 noch einmal ein Angebot eingeholt werden für eine Beweissicherung zu den angrenzenden Nachbargrundstücken. Kosten dafür etwa 2.200 €.
Ein Gutachter-Auftrag ist noch nicht erteilt worden. Der Betriebshof möchte, wenn es geht, diese Arbeiten alle durchführen. Die Beweissicherung soll noch im Februar dieses Jahres in Auftrag gegeben werden. Gleichzeitig soll ein Angebot für die Abbrucharbeiten eingeholt werden. Das kann der Eigenbetrieb nicht leisten. Der Abriss könnte dann, wenn es die Witterung zulässt, im April durchgeführt werden, mit anschließender Herstellung der Parkplätze.

 

3.4            Anfrage der CDU-Fraktion
betr.: Bahnhof Ober-Roden

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest zunächst den 1. Teil der Anfrage wie folgt:

In ihrer Sitzung vom 10. Dez. 2004 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark den Magistrat durch einstimmigen Beschluss basierend auf einem Antrag der CDU Fraktion – beauftragt, ein Konzept für die attraktivere Nutzung des Bahnhofsgebäudes in Ober-Roden zu entwickeln und die erforderlichen Gespräche mit der Deutschen Bahn AG zeitnah aufzunehmen.

Unter Bezugnahme auf den vorgenannten Sachverhalt wird daher um die Beantwortung folgender Anfragen gebeten

I)

1)   Wer ist der derzeitige Eigentümer des Bahnhofsgebäudes in Ober-Roden?

2)   Wie weit sind die Gespräche mit der Deutsch Bahn AG bis dato inhaltlich und ggf. sachlich gediehen?

3)   Wurde mittlerweile ein Investor für das Bahnhofsgebäude gefunden? Was wurde/wird aktuell in dieser Sache unternommen?

 

Bürgermeister Kern nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

zu I.1)  Eigentümerin des Bahnhofsgebäudes ist die DB AG

 

zu I.2)  Mit Vertretern der DB fanden wegen einer künftigen Nutzung mehrere Gespräche statt; so auch eine Besichtigung des Bahnhofsgebäudes. Wegen einer künftigen Nutzung wurde dabei von den Vertretern der DB darauf hingewiesen, dass für eine wirtschaftliche Verwertung des Bahnhofsgebäudes vertragliche Bindungen mit der Fa. First Rail Estate, Mörfelden, bestehen.

 

           Seitens der Stadt wurden zunächst die Flächen, über die die Stadt aufgrund vorliegender Verträge verfügen kann, hier vor allem der Bahnhofsvorplatz, überplant. Es wurde davon ausgegangen, dass die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes eine wesentliche Voraussetzung für die Schaffung eines attraktiven Umfeldes für das Bahnhofsgebäude ist. In Absprache mit den damaligen Vertretern der First Rail Estate sollte von diesen ein Nutzungskonzept erstellt werden und sodann zusammen mit der Stadt entsprechende Investoren angesprochen werden.

 

           Ein Nutzungskonzept liegt bis heute nicht vor. Seitens der Stadt wurde dennoch in der Presse auf künftige mögliche Nutzungen hingewiesen und Interessenten gebeten, sich mit der Stadt oder der First Rail Estate in Verbindung zu setzen; leider ohne Resonanz.

 

           Aus diesem Grunde wurde auch eine Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes verschoben.

 

zu I.3)  Die Fa. First Rail Estate, Mörfelden, hat - nach Mitteilung der DB vom Januar dieses Jahres - bereits im Jahr 2005 Insolvenz angemeldet. Das Bahnhofsgebäude soll nunmehr von der DB AG verkauft werden, da es keine Bahnbetriebszwecken mehr dienen soll.

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest den 2. Teil der Anfrage:

II)

Welche Möglichkeit(en) sieht der Magistrat dahingehend, das bislang abgesperrte - in nördlicher Richtung an das Bahnhofsgebäude anschließende Parkplatzgelände zukünftig einer öffentlichen P+R-Nutzung zuzuführen?

Bürgermeister Kern antwortet wie folgt:

 

zu II)    Die Flächen der DB stehen unter Berücksichtigung der öffentlich-rechtlichen Widmung ausschließlich für Bahnbetriebszwecke zur Verfügung. Sie stehen somit unter einem Planungsvorbehalt und sind der Planungshoheit der Stadt entzogen.

Mit Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes steht der Stadt auch ein Antragsrecht für eine Freistellung von Flächen, die keinen Bahnbetriebszwecken mehr dienen, zu.

 

Dieser Antrag soll für die angesprochene Fläche gestellt werden. Am gestrigen Tag hat der Magistrat eine entsprechende Beschlussempfehlung an das Stadtparlament beschlossen. Diese lautet: „Die Stadt Rödermark beantragt die Freistellung von Bahnbetriebszwecken nach § 23 AEG für die bahneigenen Flächen zwischen dem Bahnhof Ober-Roden und dem Bahnübergang Dieburger Straße, die nicht mehr für Bahnbetriebszwecke benötigt werden.“ Außerdem schlägt der Magistrat vor, dass die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet nördlich des Bahnhofs Ober-Roden bis zum Bahnübergang Dieburger Straße westlich der Bebauung entlang der Dieburger Straße beschließt. Ziel der Planung soll die Erweiterung der P+R-Anlagen im Bereich des Bahnhofs Ober-Roden sein.

Es wird darauf hingewiesen, dass für eine Objektplanung „Erweiterung P+R-Anlage Bahnhof Ober-Roden“ keine Mittel im Haushalt bereit stehen. Auch ist hierzu vorab zu klären, ob das Projekt nach GVFG und FAG bezuschussungswürdig ist.

 

Zusatzfragen von Herrn Rotter und Herrn Gensert beantwortet Bürgermeister Kern.
Bürgermeister Kern sagt den Fraktionen im Übrigen weitere detailliertere Informationen zu.