Bürgerinformationssystem
3.1
Anfrage der SPD-Fraktion betr.:
Prüfungsantrag ‚Friedhofsstraße’ Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest
die Anfrage wie folgt: Im Februar
2005 wurde der Prüfungsantrag “Friedhofstraße“ einstimmig beschlossen. Wir fragen in diesem Zusammenhang: 1.
Wann wurde mit der Prüfung begonnen? 2.
Welche der einzelnen Teilbereiche wurden
wann und mit welchem Ergebnis durchgeführt? 3.
Wann wurden der Stadtverordnetenversammlung
die Ergebnisse der Prüfung vorgestellt? Erster Stadtrat Sturm verliest den Antrag vom 10. Januar 2005
wie folgt: Erster Stadtrat nimmt dazu folgendermaßen Stellung: Die Situation in der Friedhofstraße ist ja nicht neu. Hier ist
ja keine Veränderung eingetreten, sondern die Situation ist über Jahre, über
Jahrzehnte gewachsen. So wurde auch schon vor mehreren Jahren die beengte
Fußgängersituation dort überprüft und dies wurde jetzt wiederum durchgeführt im
Januar 2005 und das Ergebnis ist im Grunde das gleiche gewesen, nämlich dass
allein durch verkehrsrechtliche Maßnahmen eine Verbesserung der Situation nicht
möglich ist. Verkehrsrechtlich wäre es einzig und allein möglich, dort eine
Verbesserung für die Fußgänger dadurch zu erzielen, dass man im Grunde eine
Einbahnstraße einrichtet und auf der verbleibenden Fahrbahn eine ausreichende
Gehwegbreite errichtet. Das würde heißen, dass eine Fahrbahn gesperrt werden
müsste. Wir hätten eine Restfahrbahnbreite von ungefähr 3,20 m und damit einen
erheblichen Aufwand, der aber trotzdem nicht eine befriedigende Lösung bringen
würde. Wir waren vor einem Jahr und sind immer noch der Meinung, dass dort eine
gute Lösung nur durch eine Umbaumaßnahme erreicht werden kann. Wir sehen aber
auch in der Friedhofstraße keine besondere Dringlichkeit. Wir haben dort wohl,
zumindest an dem nördlichen Gehweg, eine beengende Situation für Fußgänger, die
aber nicht etwas Besonderes im Stadtgebiet darstellt. Das haben wir an mehreren
Stellen im Stadtgebiet. Ich hatte vor einem Jahr schon betont und sage das
jetzt noch einmal: Das Parken vor diesem Gehweg wollen wir nicht aufheben. Das
halten wir nicht für günstig. Wenn wir das Parken nicht mehr ermöglichen
würden, käme es eher zu der Situation, dass Fußgänger auch nebeneinander auf der
Fahrbahn gehen würden und diese dann höheren Gefahren ausgesetzt wären. Wir
werden die Situation erst dann verbessern können, wenn bauliche Maßnahmen
anstehen, d.h., wenn die Friedhofstraße grundhaft erneuert wird oder sonstige
Eingriffe dort erfolgen müssen. Zusatzfragen von Herrn Oberfranz werden vom Ersten Stadtrat
Sturm beantwortet. 3.2
Anfrage der SPD-Fraktion Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest
die Anfrage wie folgt: Im Februar 2005 hat die
Stadtverordnetenversammlung einstimmig die Ortspolizeibehörde aufgefordert,
durch verstärkte Kontrollen seitens des Ordnungsamtes die Einhaltung des
Durchfahrtsverbotes für den Schwerverkehr auf der B486 in Urberach
durchzusetzen. Wir fragen: 4.
Wie viele Kontrollen wurden diesbezüglichen
2005 durchgeführt und mit welchem Ergebnis? 5.
Wie viel Kontrollen mehr wurden in 2005 als
im Jahr 2004 durchgeführt? Erster Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt: „Wir haben bereits im Jahr 2004 verstärkt Kontrollen
durchgeführt. 2003, das Jahr, in dem die Mautdiskussion noch nicht im Gange
war, hatten wir 4 Kontrollen zum LKW-Durchfahrtsverbot durchgeführt. Im Jahr
2004 wurden 8 spezielle LKW-Durchfahrtskontrollen und 4 allgemeine
Verkehrskontrollen, bei denen auch der durchfahrende LKW-Verkehr kontrolliert
wurde, vorgenommen. Insgesamt wurden im Jahr 2004 53 LKW überprüft und in 7
Fällen entsprechende Verstöße ermittelt. Das waren etwa 13% der durchfahrenden
LKW. Im Jahr 2005 wurden 9 verdachtsabhängige Kontrollen, also spezielle
LKW-Kontrollen durchgeführt und im Rahmen von 8 weiteren allgemeinen
Verkehrskontrollen insgesamt also 17 Kontrollen, in denen das LKW-Durchfahren
kontrolliert wurde, durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 119 LKW überprüft und
20 Fälle festgestellt, in denen die Ortsdurchfahrt unberechtigt benutzt wurde.
Das entspricht etwa 17% der kontrollierten LKW. Insgesamt wurde damit im Jahr
2005 gegenüber dem noch nicht verstärkten Jahr 2003 425% mehr Kontrollen
durchgeführt. Zusatzfragen von Herrn Oberfranz werden vom Ersten Stadtrat
Sturm beantwortet. 3.3
Anfrage der CDU-Fraktion Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest
die Anfrage wie folgt: In ihrer Sitzung vom 10 Dezember 2004 hat
die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark den Magistrat durch
Beschluss - basierend auf der Magistratsvorlage VO/0191/04 - beauftragt, das
Gebäude Dockendorffstr. 27/Glockengasse 1 im Ortszentrum von Ober-Roden
abzureißen und auf selbigem Grunde einen Parkplatz mit 10-11 Stellplätzen
herzurichten. Unter Bezugnahme auf den vorgenannten
Sachverhalt wird daher um die Beantwortung folgender Anfragen gebeten 1.) Weshalb wurden bis zum heutigen Tage zur
Entspannung der innerörtlichen Parkplatzsituation die genannten Stellplätze auf
dem vorstehend bezeichneten Grundstück noch nicht hergestellt? 2.) Für
wann ist die endgültige Her-/Fertigstellung der Stellplätze terminiert? Bürgermeister Kern beantwortet die Anfrage
folgendermaßen: 3.4
Anfrage der CDU-Fraktion Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest zunächst
den 1. Teil der Anfrage wie folgt: In ihrer Sitzung vom 10. Dez. 2004 hat die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark den Magistrat durch
einstimmigen Beschluss basierend auf einem Antrag der CDU Fraktion – beauftragt,
ein Konzept für die attraktivere Nutzung des Bahnhofsgebäudes in Ober-Roden zu
entwickeln und die erforderlichen Gespräche mit der Deutschen Bahn AG zeitnah
aufzunehmen. Unter Bezugnahme auf den vorgenannten
Sachverhalt wird daher um die Beantwortung folgender Anfragen gebeten I) 1) Wer ist der derzeitige Eigentümer des
Bahnhofsgebäudes in Ober-Roden? 2) Wie
weit sind die Gespräche mit der Deutsch Bahn AG bis dato inhaltlich und ggf.
sachlich gediehen? 3) Wurde mittlerweile ein Investor für das
Bahnhofsgebäude gefunden? Was wurde/wird aktuell in dieser Sache unternommen? Bürgermeister Kern nimmt hierzu wie folgt Stellung: zu I.1) Eigentümerin des Bahnhofsgebäudes ist die DB
AG zu
I.2) Mit Vertretern der DB fanden wegen
einer künftigen Nutzung mehrere Gespräche statt; so auch eine Besichtigung des
Bahnhofsgebäudes. Wegen einer künftigen Nutzung wurde dabei von den Vertretern
der DB darauf hingewiesen, dass für eine wirtschaftliche Verwertung des
Bahnhofsgebäudes vertragliche Bindungen mit der Fa. First Rail Estate,
Mörfelden, bestehen. Seitens der Stadt wurden zunächst die
Flächen, über die die Stadt aufgrund vorliegender Verträge verfügen kann, hier
vor allem der Bahnhofsvorplatz, überplant. Es wurde davon ausgegangen, dass die
Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes eine wesentliche Voraussetzung für die
Schaffung eines attraktiven Umfeldes für das Bahnhofsgebäude ist. In Absprache
mit den damaligen Vertretern der First Rail Estate sollte von diesen ein Nutzungskonzept
erstellt werden und sodann zusammen mit der Stadt entsprechende Investoren
angesprochen werden. Ein Nutzungskonzept liegt bis heute
nicht vor. Seitens der Stadt wurde dennoch in der Presse auf künftige mögliche
Nutzungen hingewiesen und Interessenten gebeten, sich mit der Stadt oder der
First Rail Estate in Verbindung zu setzen; leider ohne Resonanz. Aus diesem Grunde wurde auch eine
Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes verschoben. zu
I.3) Die Fa. First Rail Estate, Mörfelden,
hat - nach Mitteilung der DB vom Januar dieses Jahres - bereits im Jahr 2005
Insolvenz angemeldet. Das Bahnhofsgebäude soll nunmehr von der DB AG verkauft
werden, da es keine Bahnbetriebszwecken mehr dienen soll. Die Stadtverordnetenvorsteherin verliest
den 2. Teil der Anfrage: II) Welche Möglichkeit(en) sieht der Magistrat
dahingehend, das bislang abgesperrte - in nördlicher Richtung an das Bahnhofsgebäude
anschließende Parkplatzgelände zukünftig einer öffentlichen P+R-Nutzung zuzuführen? Bürgermeister
Kern antwortet wie folgt: zu
II) Die Flächen der DB stehen unter
Berücksichtigung der öffentlich-rechtlichen Widmung ausschließlich für
Bahnbetriebszwecke zur Verfügung. Sie stehen somit unter einem
Planungsvorbehalt und sind der Planungshoheit der Stadt entzogen. Mit
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes steht der Stadt auch ein
Antragsrecht für eine Freistellung von Flächen, die keinen Bahnbetriebszwecken
mehr dienen, zu. Dieser
Antrag soll für die angesprochene Fläche gestellt werden. Am gestrigen Tag hat
der Magistrat eine entsprechende Beschlussempfehlung an das Stadtparlament
beschlossen. Diese lautet: „Die Stadt Rödermark beantragt die Freistellung von
Bahnbetriebszwecken nach § 23 AEG für die bahneigenen Flächen zwischen dem Bahnhof
Ober-Roden und dem Bahnübergang Dieburger Straße, die nicht mehr für
Bahnbetriebszwecke benötigt werden.“ Außerdem schlägt der Magistrat vor, dass
die Stadtverordnetenversammlung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das
Gebiet nördlich des Bahnhofs Ober-Roden bis zum Bahnübergang Dieburger Straße
westlich der Bebauung entlang der Dieburger Straße beschließt. Ziel der Planung
soll die Erweiterung der P+R-Anlagen im Bereich des Bahnhofs Ober-Roden sein. Es wird
darauf hingewiesen, dass für eine Objektplanung „Erweiterung P+R-Anlage Bahnhof
Ober-Roden“ keine Mittel im Haushalt bereit stehen. Auch ist hierzu vorab zu
klären, ob das Projekt nach GVFG und FAG bezuschussungswürdig ist. Zusatzfragen von Herrn Rotter und Herrn
Gensert beantwortet Bürgermeister Kern. |
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